KfW 442: Förderung für bestehende Wallboxen, PV-Anlagen und Speicher?

Sie haben sich erst kürzlich eine PV-Anlage, eine Ladestation oder einen Stromspeicher gekauft und fragen sich jetzt, ob diese von der neuen KfW Förderung 442 – Solarstrom für Elektroautos gefördert werden? Die Vorgabe der KfW ist diesbezüglich relativ eindeutig: Erstens, muss der Kauf der einzelnen Komponenten gemeinsam erfolgen. Aber selbst dieses Kriterium ist nicht ausreichend, um die Förderung zu erhalten. Ausschlaggebend ist nämlich auch der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Installation der Komponenten. Hier lesen Sie, ob Sie eine Förderung erhalten, wenn Sie die einzelnen Bestandteile bereits bestellt, gekauft bzw. installiert haben.

Achtung

Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft – es wird aber demnächst eine neue Förder-Runde mit weiteren 200 Millionen € geben. Hier können Sie sich automatisch benachrichtigen lassen, sobald wieder Anträge eingereicht werden können:

Zum KfW-Alert

Kann eine bereits gekaufte Wallbox gefördert werden?

Nein, eine Förderung einer bereits vorhandenen Wallbox ist im Rahmen des KfW-Zuschuss 442 nicht möglich. Der Fördergeber ist hier sehr deutlich und hat in der Richtlinie klargestellt, dass eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen nicht möglich ist. Die Bestellung der Wallbox darf erst nach der Antragsstellung erfolgen. Info: Was allerdings förderfähig ist, ist die Anschaffung einer zweiten Wallbox – alle Details dazu finden Sie im Beitrag KfW 442 – Antragsberechtigt bei bereits vorhandener Wallbox?

Kann eine bereits installierte PV-Anlage gefördert werden?

Nein, eine bereits vorhandene Photo­voltaik­anlage ist unter dem Programm KfW 442 nicht förderfähig. Gemäß Förderkriterien muss können die Maßnahmen nicht rückwirkend bezuschusst werden. Die Bestellung der Solaranlage darf erst erfolgen, nachdem der Förderantrag gestellt wurde. Info: Was allerdings förderfähig ist, ist Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage oder die Anschaffung einer zweiten PV-Anlage – alle Details dazu finden Sie im Beitrag KfW 442 – Erweiterung einer vorhandenen PV-Anlage förderfähig?

Kann ein bereits vorhandener Hausspeicher gefördert werden?

Nein, ein bereits existierender Stromspeicher kann durch das Förderprogramm KfW 442 nicht gefördert werden. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Erst nach Sie den Antrag für die Förderung bestellt haben, darf der Solarstromspeicher bestellt werden. Info (Auszug aus dem Fördertext): “Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicher­kapazität erfüllt die Förder­voraussetzung nicht.”

Kann ein bestehendes Energiemanagement-System (EMS) gefördert werden?

Nein, wenn Sie bereits ein EMS in Betrieb haben, können Sie dafür keine KfW 442-Förderung erhalten. Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie das EMS bestellen, nachdem Sie den Förder-Antrag gestellt haben.

Weitere Informationen zur Förderung

Hier finden Sie alle Details zur KfW Förderung 442.

Hier geht es direkt zur Liste mit den geförderten Wallboxen.

Fragen zu “KfW 442: Förderung für bestehende Wallboxen, PV-Anlagen und Speicher?

  1. Alexandra Schuster sagt:

    Ich bedauere sehr, dass nach derzeitigem Stand jeder innovativ denkende Bürger, der sich bereits ein E-Auto, einen Speicher und eine Solaranlage mit Wallbox angeschafft hat, keine Förderung erhält. Wieso unterstützt unser Staat mit meinem Steuergeld nur langsame, verschlafene Bürger, die bisher nicht ihr Haus auf Solar umgestellt haben und alle anderen gehen leer aus?

    Bitte überarbeiten Sie das Programm. So unterstützt es nur reiche, verschlafene Eigenheimbesitzer, das finde ich frustrierend.

      • Matthias Gehm sagt:

        Die KFW hat seine Förderrichtlinien angepasst (Siehe FAQs). Davon profitieren dann auch Leute, die ein E-Auto haben und eine Wallbox (sonst macht das ja keinen Sinn), oder ggf. schon eine PV Anlage haben. Die sind dann unter Umständen nicht mehr komplett ausgeschlossen. Ich habe eine Wallbox und wäre bisher ausgeschlossen. Ich werde noch mal fragen, wie es ist, wenn man eine geförderte Wallbox hat. Hat da jemand schon mehr in Erfahrung bringen können.

        • Marcel Mertens sagt:

          Die Info ist falsch.
          In den FAQs steht weiterhin
          “Kann ich auch nur eine neue Komponente fördern lassen, z. B. eine neue Lade­station oder eine Photo­voltaik­anlage?
          Nein, wenn Sie nur eine Komponente neu erwerben, ist eine Förderung nicht möglich. Voraus­setzung für die Förderung ist, dass Sie das Gesamt­system aus Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu erwerben und installieren.'”

    • Hans Steffens sagt:

      Warum werden Hybrid Fahrzeuge nicht gefördert, diese Fahrzeuge fahren auch elektrisch und sollten zumindest die halbe Förderhöhe erhalten. Sie gänzlich auszuschließen halte ich nicht für angemessen.

    • Benjamin Gebert sagt:

      Der normale Bürger ist immer der beschissene. Wir haben dieses Jahr eine Anlage, Speicher dazu und das E-auto nacheinander angeschaft in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Und jetzt sollen Wir kleinen wieder die Tottel der Nation sein?
      Hauptsache die Reichen bekommen wieder alles. Unsere Regierung macht wie immer wieder alles falsch

      • Rainrt sagt:

        Es fühlt sich immer jemand benachteiligt und der immer wieder gesungene,
        sinnlose Song von den Reichen macht es auch nicht besser. Sind wir lieber froh das es überhaupt Förderungen gibt.

        • Marcel Mertens sagt:

          Die Förderung erfolgt aber nicht aus Privatmitteln, sondern aus Steuergeldern. Und hier werden:
          a. Personen die bereits auf einige Kosten vor Monaten/Jahren investiert haben vor den Kopf gestoßen (Förderung von Einzelkomponenten ausgeschlossen (z.B. nur Speicher)
          b. Personen mit Mittleren bis Hohen Einkommen gefördert. PV Anlage + Speicher + Wallbox + Elektroauto = mindestens 30.000€ Rohinvestsumme über 3 Jahre (auch wenn das Auto geleased ist).

    • Michael B sagt:

      Habe gerade mit der KFW gesprochen betr. Förderung. Da es unheimlich lange Lieferzeiten gibt und wir gerade eine Dachsanierung begonnen haben bestellten wir die PV mit Speicher und Wallbox bzw. haben die Auftragsbestätigung an die Installationsfirma veranlasst . Nun ist laut KFW keine Förderung möglich, da vor Förderantragstellung die Bestellung erfolgte. Wer aber schon eine PV installiert hat und diese Nachrüsten kann, wird gefördert. Ich bin sprachlos und verärgert.

    • Carl sagt:

      Völlig richtig! Es ist zum verzweifeln, ich bin die letzten fünf Jahre in keinen großen Urlaub geflogen, sondern habe mein Geld gespart um es in Nachhaltigkeit zu investiert. Die ganzen „Schlafmützen“ werden jetzt belohnt! Ich könnte ko**en über unsere dämlichen Entscheidungsträger – das einzige was hier gefördert wird ist eben nicht innovativ zu denken, deswegen geht unser „schönes“ Deutschland auch den Bach runter.

    • René sagt:

      Richtig, wir haben noch nicht mal die gesamte PV Anlage bezahlt, abschlussrechnung noch nicht erhalten und gehen nun leer aus.
      Danke Staat, das wir unser Beitrag leisten im Gegensatz zu vielen anderen. Bei einer Investition von 40.000 Euro + Elektro leasing und anstehender wallbox wäre eine staatliche Beteiligung nur fair.

  2. Carolin Olesch sagt:

    Wir haben bereits vor zwei Monaten unsere Anlage erhalten, und jetzt ein e Auto bestellt. Die wallboard wollten wir jetzt über das Förderprogramm realisieren. Aber so wie sich das jetzt liest, kann man nur alles zusammen fördern und bestellen.
    Wie ist es denn, wenn man noch ein weiteres Modul bestellt, einen zweiten Speicher und die walbox! Wird das gefördert.
    Finde auch, dass man die Bürger, die sich aktiv und frühzeitig für so eine Anlage entschieden haben, nicht ausschließen sollte.

  3. Carolin Olesch sagt:

    Das finde ich auch. Bin in einer ähnlichen Situation. Falle auch durch das Raster und habe den Kauf meines Elekrofahrzeug jetzt widerrufen. Werde weiterhin Verbrenner fahren.

  4. Dieter Hey sagt:

    Diese Regierung kann es wirklich nicht besser!
    Ich fahre ein E-Auto und habe in 2023 eine Wallbox und eine 10 KW PV Anlage mit 5 KW Speicher installiert . Weil ich zu schnell war, gehe ich leer aus. Bei wem muss ich mich für diese Ungerechtigkeit bedanken?

    • Thomas Franz sagt:

      Schenke jemandem 50 EUR und er freut sich. Schenke 20 anderen auch 50 EUR und er freut sich weniger. Schenke 20 anderen 100 Euro und er ärgert sich.

      • Thomas sagt:

        So ist es. Wir haben auch reichlich Förderung nicht bekommen, weil wir bereits 2011 eine Wärmepumpe und hohen Dämmstandard gebaut haben.
        Dafür könnten wir eben jetzt profitieren.

  5. MZ Dave sagt:

    Ich habe damals einen Ladepunkt mit dem alten KFW-PROGRAMM 440 installiert. Wollte aber ohnehin in der Doppelgarage eine zweite Wallbox installieren .

    Könnte ich jetzt mit Anlage und Speicher kombinieren. Die Richtlinie schließt das nicht aus.

    Auf der Programmseite steht dagegen, “Sie besitzen noch keinen der Komponenten.”

    Was gilt denn jetzt? Im Zweifel doch die Richtlinie oder?

    • e-mobileo sagt:

      Diese Frage haben wir bereits mehrmals erhalten – leider hat die KfW (noch) nicht konkretisiert, was die von Ihnen zitierte Aussage bedeutet. Sobald wir hier genauere Informationen haben, werden wir diese hier teilen.

  6. Mayer sagt:

    Hallo, die wo jetzt das Paket in Anspruch nehmen, kassieren doppelt. Keine Mehrwertsteuer und 10200€ .Finde ich ungerecht. Habe erst jetzt vor 2 Monaten Photovoltaikanlage mit Speicher installiert und wollte eine Wallbox kaufen und ein E Auto. Fühl mich ein wenig vereppelt und kaufd och kein Auto, hätte die 10200€ für die Anschaffung eines Autos verwendet. Hat sich erledigt.

    • Joe sagt:

      Doppelt kassieren, ich glaube das geht nicht…
      Wer die Kfw Förderung 442 bekommt, bezahlt auch 19% MwSt.
      → Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, sowie steuerlichen Förderungen ist nicht möglich.

  7. Christoph Kofort sagt:

    Hallo, bekomme ich eine KFW442 Förderung, wenn ich bereits eine Wallbox besitze, mir aber eine neue Wallbox in Verbindung mit einer PV Anlage und einem Speicher anschaffen möchte?

        • Bernd sagt:

          Nach heutiger telefonischer Auskunft…
          Nur bei erstmaliger Inanspruchnahme der Föderung wird gefördert.
          Wir haben zu damaliger Zeit eine geförderte Wallbox angeschafft und gehen jetzt leer aus.

          • Karina Hoffmann sagt:

            Guten Morgen, ich habe gerade bei der KfW angerufen. Nach dem derzeitigen Stand ist man ausgeschlossen, wenn man schon eine Wallbox hat („erstmalige Bestellung“). Der Mitarbeiter sagte aber, dass sie eine Info hätten, dass sich insoweit wohl noch eine Änderung ergeben werde. Wie genau die Änderung aussehen wird, konnte er noch nicht sagen. Man solle regelmäßig auf der Homepage nachlesen…
            Ich persönlich vermute, dass sie das noch ändern werden, so dass man auch bei einem zweiten Komplettpaket gefördert würde.

            • e-mobileo sagt:

              Auf der KfW Förderseite ist der Fall mittlerweile abgedeckt, offenbar kann die Förderung auch in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine Ladestation vorhanden ist. Hier der relevante Auszug: “Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.”

          • Ben Bögershausen sagt:

            Heute aus dem BMVD eine Mail zum identischen Fall erhalten: “Wenn alle Komponenten neu als Paket beschafft werden, ist der Antrag förderfähig.” Bei der KFW habe ich zur besagten alten Wallbox auch nur falsche Antworten bekommen.

  8. Bernd Timm sagt:

    Ich habe vor 2 Jahren einen Wallboxzuschuss bekommen. Nun kann diese nicht Überschussladen und ich bräuchte eine neue. Leider bekomme ich deswegen die neue komplette Förderung der anderen Komponenten PV, Speicher nun auch nicht.

  9. Rainer Saß sagt:

    Guten Tag,
    ich habe die Montag einer PV-ANLAGE bestellt und bisher noch keine Auftragsbestätigung bekommen. Der Lieferant hält sie aber zurück bis die Förderung genehmigt wurde.
    Funktioniert das?
    Frage:
    Förderung bei Bestellung ohne Auftragsbestätigung?

  10. Stefan Meyer sagt:

    Muss ein E-Auto bei Antragsstellung vorhanden oder verbindlich bestellt worden sein oder reicht es, diesen Nachweis zum Zeitpunkt der Auszahlung (bzw. Einreichung der Rechnungen und Unterlagen) vorlegen zu können. Konkret: die Bestellung des E-Autos erfolgt nach der Antragsstellung.

    • e-mobileo sagt:

      Die relevante Passage von der KfW dazu: “Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.”

  11. Ingo Jakobi sagt:

    Ich habe aus dem letzten 900€ Förderprogramm eine Wallbox bezogen.
    Die neue Förderung greift ja nur wenn alle 3 Komponenten PV, Speicher, Wallbox bestellt werden.
    Ist es richtig das ich die Förderung nun nicht mehr in Anspruch nehmen kann?
    Wer ein E-Auto besitzt hat ja im Regelfall auch eine Wallbox.
    Statt die Förderung zu splitten, ist das Programm somit doch am Bürger vorbei gedacht.

    • e-mobileo sagt:

      Ja, alle Komponenten dürfen erst nach der Antragsstellung bestellt werden. Ob Sie eine neue (zusätzliche) Wallbox bestellen können, um die Kriterien zu erfüllen, müssten Sie direkt mit der KfW abklären.

  12. Löwe sagt:

    Ja, diese Regierung kann es nicht anders. Anfang Juli kamen die Module, die Wechselrichter sind noch nicht da. Die Wallbox ist installiert, das E-Auto steht auch bereit.
    Der Speicher steht im Keller, die Inbetriebnahme erfolgt, wenn der Zähler ausgetauscht wurde.
    wir gehen leer aus, leider. Für diese Regierung beginnt das “Stromerntejahr” wohl im Winter!!!!!!!

    • Thomas Tinkhauser sagt:

      Tja, die Absicht dahinter ist schlau. Die Regierung muss dafür sorgen, dass so viele Bürger wie möglich eine PV Anlage auf ihr Haus bauen. Ist doch schlau, dass diejenigen, welche die Anlage erst kürzlich aufs Dach gebaut haben schon bezahlt haben, diese Bürger hat man ja dann schon drin und man kann dann wunderbar sagen, dass man mit dieser Förderung weitere 50.000 Anlagen geschaffen hat. Da will doch niemand sagen, wir haben nur 30 oder 40.000 neue geschaffen, weil wir die alten Anlagen auch noch mit unterstützt haben, nein nein, selbst der wo auch nur das falsche Bestelldatum die letzten Monate gewählt hat, alles neu gekauft hat und die Anlage noch nicht mal in Betrieb ist, der geht leer aus. Das ist an Frechheit nicht zu überbieten.

  13. Christina. K. sagt:

    Unsere Regierung kann man doch in die Tone schmeißen. Wir haben Module und Wechseleichter bestellt, aber noch nicht installiert. Speicher und Wollbox fehlen noch, genau so wie das Geld.
    Aber so wie ich verstanden habe, werden wir die Förderung woll nicht bekommen, weil die Module schon bestellt sind.

  14. Christina sagt:

    Unsere Regierung kann man doch in die Tone schmeißen. Wir haben PV-Anlage und Wechselrichter bestellt, aber noch nicht installiert. Speicher und Wallbox fehlen noch, genau so wie das Geld.
    Aber so wie ich verstanden habe, werden wir die Förderung woll nicht bekommen, weil die Module schon bestellt sind.

  15. Julia sagt:

    Wir haben bereits eine PV Anlage sowie einen Stromspeicher. Nachdem nun das E-Auto bestellt ist, brauchen wir bald eine Wallbox. Wird diese auch einzeln gefördert, wenn die anderen beiden Komponenten schon vorhanden sind?

  16. Vollard-Schuster sagt:

    Bei uns wird am 26.09.2023 eine komplette Anlage installiert , Auto ist bestellt.
    Bekommen wir jetzt noch eine Förderung ?

      • Michael Schulz sagt:

        Hallo, das sehe ich genauso! Echte Verarschung! Habe alle Komponenten nach der Veröffentlichung der Fördervoraussetzungen im Juli diesen Jahres bestellt, um möglichst schnell zu sein. Man kennt es ja von anderen Förderprogrammen (z.B. Förderung von Balkonkraftwerken), dass solche “Fördertöpfe” relativ schnell leer sind. Nun waren wir einen Monat zu früh, laden unser neues E-Auto über die Photovoltaikanlage und sollen jetzt plötzlich leer ausgehen? Wenn man mit der Veröffentlichung der Fördervoraussetzungen am 29.06 2023 gleich bekannt gegeben hätte, dass man mit der Maßnahme nicht vor dem 26.09.2023 beginnen darf, um in den Genuss der Förderung zu kommen, dann hätte sich erstmal keiner eine Photovoltaikanlage auf sein Dach setzen lassen. Die entsprechenden Fachfirmen hätten dann erstmal für drei Monate schließen müssen, um dann ab dem 26.09.2023 vor Aufträgen nicht mehr zur Ruhe zu kommen.

        • Jürgen Wangler-Armbruster sagt:

          Vielleicht schreiben sie auch an die Regierung.
          Wir sind in der gleiche. Situation und haben auch nicht gewusst das man die Anlage noch nicht bestellen darf.
          Ich habe eine Mail an Wirsing und das Ministerium geschickt. Wenn es vielleicht mehrere tun, bewirken wir vielleicht etwas.

          • Thomas Tinkhauser sagt:

            Geht mir genau gleich. Eine Anlage für 30.000€ bestellt nach der Ankündigung der Förderung um schnell zu sein und noch einen Solateur zu erwischen und gedacht haben, dass es erst ab Inbetriebnahme gilt, aber falsch gedacht.
            Denn die Absicht der Regierung dahinter ist schlau. Die Regierung muss dafür sorgen, dass so viele Bürger wie möglich eine PV Anlage auf ihr Haus bauen. Ist doch schlau, dass diejenigen, welche die Anlage erst kürzlich aufs Dach gebaut haben schon bezahlt haben, diese Bürger hat man ja dann schon drin und man kann dann wunderbar sagen, dass man mit dieser Förderung weitere 50.000 Anlagen geschaffen hat. Da will doch niemand sagen, wir haben nur 30 oder 40.000 neue geschaffen, weil wir die alten Anlagen auch noch mit unterstützt haben, nein nein, selbst der wo auch nur das falsche Bestelldatum die letzten Monate gewählt hat, alles neu gekauft hat und die Anlage noch nicht mal in Betrieb ist, der geht leer aus. Das ist an Frechheit nicht zu überbieten.

  17. Pauker sagt:

    Der Knackpunkt der Förderung wird für sein, ob ihre bestehenden Komponenten (Wallbox, PV-Anlage) förderschädlich sind, wenn eine neue Komplettanlage (PV, Speicher, Wallbox) angeschafft wird. Im Vorab-Check steht “Nein, ich habe noch keine der Komponenten verbindlich bestellt”. Aus meiner Sicht wäre es somit unkritisch, wenn bereits PV-Anlagen (z.B. eine Ü20-Anlage) existiert oder auch eine Wallbox bereits im Gebrauch ist und zusätzlich eine angeschafft wird. Da es um sehr viel Geld geht, bin ich dem Forum für jede neue Information zu dieser Thematik dankbar.

  18. Toni sagt:

    Hallo, bekommt man die Förderung,auch, wenn man schon eine kleine PV-Anlage besitzt. Aber zusätzlich 5 oder mehr KW neu dazu baut und sonst alle Förderkreterien erfüllt?

    • e-mobileo sagt:

      Diese Frage taucht immer wieder auf, leider haben wir seitens der KfW aber noch keine genauen Details dazu. Gerne teilen wir die Info aber oben im Beitrag, sobald uns die Infos vorliegen.

  19. Jürgen Wangler-Armbruster sagt:

    Können wir nicht eine gemeinsamen Antrag auf Änderung dieser nicht durchdachten Förderung bei der KfW stellen ?

    GEMEINSAM SIND WIR STARK. GANZ GROSS RAUSBRINGEN. AN DIE PRESSE GEHEN …..

    1. Irrsinn : Keine Förderung wenn Ladestation vorhanden, aber ein E-Auto soll vorhanden sein.
    Wo habe ich dann die letzte Zeit geladen ???

    2. Irrsinn: Warum bekommt man die Förderung nicht für bestehende Anlagen?
    Wenn man schnell ist und was für die Umwelt tut wird man noch bestraft.

  20. Jürgen Wangler-Armbruster sagt:

    HAT JEMAND HIER MITTEL, WEGE, EINFLUSS UND ZEIT. DIES AUF HÖCHSTE EBENE IN DIE ÖFFENTLICHKEIT ZU BRINGEN?

    ES MUSS VON DER KfW NACHGEBESSERT WERDEN BEVOR MAN DIE ANTRÄGE STELLEN KANN

  21. Jürgen Wangler-Armbruster sagt:

    HABE DAS GERADE AN HERR WISSING PER MAIL GESCHRIEBEN
    mail Adresse : volker.wissing@bundestag.de
    BITTE SCHREIBT IHM AUCH. ER IST AUCH AUF SOZIALEN MEDIEN UNTERWEGS. IST ALLERDINGS NICHT UNBEDINGT MEINS

    Hallo Herr Wissing,

    erst mal vielen Dank für die grundsätzlich gute Idee die hinter der KfW Förderung 442 steht.

    Allerdings sind meiner Meinung nach, und auch der Meinung vieler anderer, dringend Anpassungen notwendig. und das noch bevor man die Anträge stellen kann.

    1.) Es macht keinen Sinn diejenigen zu bestrafen, die schon früher was für die Umwelt getan haben und ein E-Auto, PV Anlage und Speicher angeschafft haben. Also Förderung auch für schon bestehende Anlagen in dieser Kombination.

    2.) Wer ein E-Auto besitzt, oder eines bestellt hat, besitzt ja logischerweise auch schon eine Ladestation. Warum sollte also die Förderung nur bekommen wer alles zusammen neu anschafft ?
    Also auch für Aufrüstung von der Ladestation zusätzlich zur PV-Anlage und Speicher muss gefördert werden.

  22. Lukas sagt:

    Hallo!
    Ich nutze ein Elektroauto über Firmenleasing (36 Monate). Es ist kein kostenloses Laden über den Arbeitgeber inkludiert. Erfüllt dies den Passus Elektroauto oder nicht?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung!

  23. Martin sagt:

    Haben im Frühjahr eine PV mit Speicher bestellt, jetzt noch ein e-Auto und wallbox. Wird alles im Oktober montiert und nicht mehr gefördert da im Frühjahr bestellt.

    • e-mobileo sagt:

      Bei der Einspeisevergütung handelt es sich unseres Wissens nach nicht um eine Förderung. Daher sollte das eigentlich kein Problem darstellen. Sicherheitshalber sollten Sie aber am besten auch direkt bei der KfW nachfragen.

  24. Kaul sagt:

    Ich befinde mich gerade in der Hausbauplanung. Da ich ein KfW 40 Haus baue, ist eine PV Anlage Pflicht. In dem Programm steht allerdings, dass ich das Haus schon bewohnen muss. Verstehe ich das richtig, ich muss also die Anlage kaufen, bekomme aber keine Förderung, da das Haus noch nicht gebaut ist? Das ist ja total sinnfrei

  25. TomTom sagt:

    Ich habe bereits ein PV-Anlage, habe aber noch Platz für eine komplett neue Anlage auf dem Dach.
    Dementsprechend würde ich alle Komponenten fabrik neu kaufen und wären auch noch nicht vorhanden. (Allerdings können unter vorhanden auch die bereits installierten verstanden werden)
    Würde ich also die Förderung bekommen, wenn ich eine komplette neue, von der alten PV-Anlage unabhängige Anlage, anschaffe und installieren lasse?

    • e-mobileo sagt:

      Mit dieser Frage sind Sie nicht der einzige, aber leider gibt das Merkblatt nicht eindeutig Auskunft darüber, wie bereits bestehende PV-Anlagen einzuordnen sind. In diesem Fall müssten Sie sich also direkt bei der KfW erkundigen.

  26. Achim Schmitz sagt:

    Ich besitze bereits seit 2020 eine PV Anlage (ohne Speicher und Wallbox) und zwei eAutos. Nun würde ich gerne eine weitere Anlage anschaffen mit Speicher und Wallbox und diese auf meine Garage (direkt neben dem Haus) installieren .
    1. Wird die neu angeschaffte Anlage gefördert? (auch wenn ich schon eine Anlage besitze)
    2. Wird die Anlage trotz Installation auf der Garage gefördert? (Im Merkblatt wird immer nur von Wohngebäuden gesprochen – aber meine Garage eignet sich von der Ausrichtung super und darin befindet sich auch der Stromanschluß für das Haus)

    • e-mobileo sagt:

      Diese Frage taucht immer auf, aber leider finden sich in der aktuellen Version des KfW-Merkblatts keine eindeutigen Informationen dazu. In Ihrem Fall kommen Sie wohl nicht daran vorbei, direkt bei der Förderstelle nachzufragen.

  27. MaxPower sagt:

    Ich besitze eine (nicht geförderte) Wallbox, denke aber aktuell über PV + Speicher nach.
    Verhindert meine Wallbox ernsthaft die Inanspruchnahme der Gesamtförderung?
    Was, wenn ich die Wallbox gegen eine neue tausche?

  28. Tom sagt:

    Darf ich denn meine Altanlage (Inbetriebnahme 2009 4KW mit 43Cent/KWh bis 2029) noch weiterbetrieben? Diese ist ja nicht durch ein Förderprogramm gefördert….

    Was wäre denn wenn, wenn ich die Altanlage vorzeitig verschrotte?

    Danke!

    VG Tom

  29. Chris sagt:

    Hallo,
    ein Knackpunkt ist die möglicherweise vorhandene Wallbox. Mahl ehrlich, wer ein E-Auto besitzt (ist ja Fördervoraussetzung) hat auch bereits in aller Regel eine Wallbox an oder in der Hütte. In de FAQ zum Programm 442 heißt es nun, dass alle zu fördernden Komponenten erstmalig neu angeschafft werden müssen.
    Ob das Sinn oder Unsinn ist, spielt im Ergebnis keine Rolle. Nach meiner Rechtsauffassung kommt es jetzt darauf an, wer den Antrag bei der KfW stellt bzw. die neuen Komponenten anschafft. In aller Regel gibt es doch mehrere Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses (z.B. Ehepaar). Der Antragsteller hat dann die bestehende Wallbox weder angeschafft noch gehört sie ihm (diese gehört dem Miteigentümer des Wohnhauses, welcher nicht Antragsteller ist). Damit wäre die Sache m.E. rechtlich geheilt, so dass ein Antrag durchgeht, obwohl eine alte Wallbox in der Garage hängt. Es gibt dann 2 Wallboxen (oder die alte wird zurückgebaut), aber bei der Förderung von 9.600 EUR wäre dies sicherlich ein kleines Übel.

    Viele Grüße

    • G. Hausener sagt:

      Angeblich überprüft die KfW anhand der Adresse, ob bereits eine Wallbox in Betrieb war. Zumindest laut einem Kommentar einer anderen Seite. Es wird sich auf ein Telefonat mit der KfW berufen. Sollte rechtlich schon sicher und explizit erlaubt sein und nicht über irgendwelche Hintertüren oder Umwege passieren, kann bei der Summe schnell unangenehm werden.

  30. Erik sagt:

    Ist die KfW 442 Förderung mit der KfW 124 und KfW 70 kombinierbar? Schließen diese sich generell aus oder ist dies möglich, wenn nachgewiesen wird, dass mittels KfW 124 und KfW 70 nicht die Wallbox, PV oder der Speicher gefödert wurde?

  31. sven sagt:

    Wir haben Anfang August PV-Anlage + Speicher + Wallbox vom Elektriker installieren lassen, also komplett. Uns fehlt nur noch das E-Auto. Wird das rückwirkend gefördert?

  32. Gerd sagt:

    Ich möchte dem letzten Beitrag (Danke,Chris!) vollumfänglich zustimmen, habe ich doch die gleiche Situation, nur Wallbox und E-Auto meiner Frau vorhanden (die Kfw-Förderung von 900€ hatte daher meine Frau beantragt), Doppelcarport, 2. Wallbox wäre denkbar, nur das wir das gleiche E-Auto für diese 442-Förderung angeben müssten. Ich wäre auch bereit die vorhandene Wallbox abzubauen und als verschrottet zu erklären, warum auch immer, die Förderungshöhe rechtfertigt das leider.
    Klappt es trotzdem nicht, kann ich ja weiter das E-Auto mit konventionellem Strom aus der Steckdose laden, und das mit dem Ökostrom vom Dach bleibt unerschwinglich, Herr Wissing sollte hier also dringend, am besten vor dem 26.September abändern!

    • e-mobileo sagt:

      Mittlerweile hat die KfW auf der Seite mit den Förderinformationen dazu geschrieben, auf die Frage ob die Förderung in Anspruch genommen werden kann, wenn bereits eine Wallbox vorhanden ist: “Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.”

  33. Sven sagt:

    Es ändert sich da ja täglich was bei der KFW.
    Gestern Abend stand bei FAQ noch keine Förderung wenn Wallbox vorhanden ist. Nun heißt es:

    Ich besitze bereits eine Ladestation, ist eine Förderung möglich?

    Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.

  34. Ben Bögershausen sagt:

    Hallo
    Diese Förderung ist total Unsinn.
    Man kann noch nicht mal eine 2 Pv Anlage mit allen 3 Komponenten auf dem Gleichen Grundstück errichten.
    Förderung ist nur für welche die alles verschlafen haben .

  35. Jo sagt:

    Die Fördervoraussetzungen haben sich über Nacht geändert! Eine Förderung mit BESTEHENDER Wallbox ist jetzt bei gleichzeitigem Kauf einer neuen WB möglich (siehe KfW 442 FAQ)!!

  36. Christian Schulte sagt:

    Hallo zusammen!
    Die FAQ’s wurde von der KFW offenbar überarbeitet! Stand 08.09.23-13:50 Uhr steht da:
    Ich besitze eine Ladestation, ist eine Förderung möglich? Ja, wenn Sie eine fabrikneue
    Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.
    Ebenso soll eine Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage nun auch möglich sein!
    Gruß, Christian

  37. Daniel Koch sagt:

    Auch wir haben am 04.09.2023 unsere PV in Betrieb genommen, 16kwp incl. Speicher.
    Ich Speise am Tag über 60kwh ein und würde jetzt gerne die Förderung in Anspruch nehmen.

    Geht aber nicht… ich konnte nun den neuen Speicher verkaufen und nochmal 5kwp aufs Dach packen aber was soll ein Einfamilienhaus mit 21kwp?

    Bitte Nachbessern.

  38. Jennifer Narkus sagt:

    Ihr Lieben

    Auch wir haben uns leider auf das Förderversprechen von Herrn Wissing verlassen und haben eine komplette Anlage vor 2 Wochen bestellt, aber nicht damit gerechnet das man dann keine Förderung erhält, weil der Stichtag ab dem 26.09.zählt.
    Auch ich habe soeben eine email an Herrn Wissing versendet und hier um Überarbeitung gebeten. Das kann doch so wirklich nicht sein.
    Vielleicht mögen ja noch mehr Leute die davon betroffen sind eine Mail verfassen und an Herrn Wissing senden. Vielleicht haben wir ja doch noch Glück. 10.200 Euro sind wirklich viel Geld.

    • Peter G. sagt:

      Wir haben im Februar bestellt und Installation ist im Januar 2024 geplant. Auch wir werden nicht gefördert. Sauerei. Ich überlege echt vom Vertag zurückzutreten und einfach die strafgebühren zu akzeptieren und dann alles neu zu beantragen. Es wird eine juristische Welle starten. Das könnte man sich ersparen.

  39. Jürgen Wangler-Armbruster sagt:

    KfW Satz:
    Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.

    Wie sieht es eigentlich aus wenn man die bestehende Wallbox schon durch die KfW gefördert bekommen hat? Weiß da jemand was, oder wie deutez ihr dies?

  40. Peter sagt:

    Es geht hier ja nicht um eine Belohnung von Bürgern, sondern einfach nur darum, ab jetzt möglichst viele Anlagen bauen zu lassen. Dem Staat geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um maximale Einflussnahme…

  41. Gerd sagt:

    Zum Fall vorhandene Wallbox: Ist zwingend der Kauf einer weiteren Wahlbox nötig um überhaupt eine Förderung zu bekommen? Oder ist lediglich der Anteil der Wallbox (600€) entfallen, die bis 9000€ Förderung für PV+Speicher möglich?

  42. Susanne P. sagt:

    Eine Verarschung der Umwelt bewussten Bürger, die zu schnell nachhaltig unterwegs waren.
    Darf das bestraft werden?
    Da ist die Politik gefragt und sollte sich Mal überlegen ob das die richtige Vorgehensweise ist.

  43. Joe sagt:

    → Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, sowie steuerlichen Förderungen ist nicht möglich (KfW Merkblatt)
    Daraus lese ich, daß die KfW 442 Förderung nicht mit der 0% MwSt kombinierbar ist, sondern dann 19% MwSt anfallen… Ist das so ?

  44. Bernward Weglage sagt:

    Erfülle nach jetzigem Stand alle Förderkriterien.Der einzige Knackpunkt ist, das ich keinen Platz für einen komplett neuen Speicher habe, sondern in den vorhandenen Speicher 2 zusätzliche Module mit zusammen 5,5kw packen würde. Alles intelligent gesteuert. So, wie die Bundesregierung es möchte. Warum wird eine Speichererweiterung nicht gefördert

  45. B.Weglage sagt:

    Würde meine PV-Anlage gerne gemäß Förderrichtlinien erweitern. Leider könnte ich meinen Speicher nur um 5,5kw aufstocken, also erweitern. Wird aber nur komplett als Neuanschaffung gefördert, Das wäre in meinem Fall ein zusätzlicher Batterieschrank, für den ich den Platz nicht habe. Warum wird eine Erweiterung nicht gefördert? Vorhandener Speicher ist erst 2Jahre alt.

  46. Schelp sagt:

    Ist für die Förderung auch ein PKW-Leasingvertrag, mit einer Laufzeit von 1 bis 2 Jahren , möglich. Hier wäre Vertragsnehmer die Hauseigentümer.

  47. PV-Anlagen2023 sagt:

    Wir haben auf unser EFH erst im Mai eine 9,6 kWp Anlage mit einem 7,5 kW Speicher montieren lassen. Eine Wallbox besitzen wir nicht. Würden wir von der Förderung profitieren, wenn wir ein E-Fahrzeug und eine Wallbox erwerben? Würde es genügen, wenn die vorhandene Anlage um ein PV-Modul (400W) und um eine Modulare Speichererweiterung mit 2,5kW nachgerüstet worden wäre?

  48. Mario S. sagt:

    Voraussetzung sei ein Energymangamentsystem. Wie ist dieses genau definiert ? Reicht ein Smartmeter i.Vm. einer intelligenten Wallbox (PV-benschussladen) und der Software vom Wechselrichter z.B. von Huawei. Hier kann PV-Überschussladen aber auch die Einspeisekapazität kontrolliert werden.

  49. C&W Stresow sagt:

    Hallo,
    es ist schade, dass privat fortschrittliche Zukunftsgedanken und deren Umsetzung aus der Basis unserer Gesellschaft, hier keine Form von Anerkennung ( Wertschätzung ) statt findet. – Unsere Anschaffung: PC – Anlage 10 kWp mit Speicher August 2023, Wallbox 11 kW August 2022 und einem E-Auto Januar 2023 ! –
    Das aber ein politisch handwerkliche schlecht gemachtes “Heizungsgesetz” ( übrigens ist der Ansatz der richtige Schritt in die Zukunft ) auch noch einen großen Beifall aus der Bewölkung abverlangt und auch verbunden wird mit der Hoffnung einer Wiederwahl, ist durch Politiker schlecht hin, eine klare Form der Wahrnehmungsstörung. Hier findet eine Missachtung der aufgeklärten Bevölkerung und Wählerschaft statt. Vorschlag einer gerechten Förderung könnte z.B. so aussehen wie folgt:
    – Bestehende Anlage könnten mit zeitlicher Abstufung ( Betriebsbeginn – Datum ) bewertet werden !
    – Neu beabsichtige Anlagen werden nach Antragstellung eventuell bis zum Maximum bewertet !
    Für jeden Denkanstoß, die eine gerechten Gleichbehandlung dient, sollten wir dankbar sein.

  50. Tim sagt:

    An alle, die sich hier aufregen:
    a) Wenn man im Einzelfall nicht förderberechtigt ist, ist das ärgerlich.
    b) Für Förderungen gibt und gab es auch schon immer Stichtage. Das ist so und hat auch seinen Sinn. a) gilt hier natürlich weiterhin.
    c) KfW-Förderungen und ähnliche Zuschüsse sind IMMER vor der Bestellung oder Auftraggebung zu beantragen. Da hat die Regierung gar nichts mit zu tun. Das war immer so und wird immer so sein. a) gilt aber eben auch hier…
    d) Als Hausbesitzer oder Bauherr sollte man das eigentlich wissen bzw. jemanden haben, der einen da richtig beraten kann.

    Vielen Dank an alle, die hier konstruktive Beiträge gemacht haben

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