Muss ein Notladekabel beim Netzbetreiber gemeldet werden?
Bis dato war es üblich, dass ein Mode 2-Ladekabel zum Laden von E-Autos an der normalen Haushaltssteckdose – auch Notladekabel, ICCB-Ladekabel oder Ladeziegel genannt – beim Netzbetreiber nicht angemeldet bzw. genehmigt werden musste. In der neuen VDE-AR-N 4100 “Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz” gibt es zu diesem Thema allerdings eine für viele überraschende Neuerung. Hier finden Sie alle Infos dazu.
Steckdose für Mode 2-Ladekabel ist meldepflichtig
Unter Punkt 4.1 “Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte” ist eine Tabelle mit “anmelde- und zustimmungspflichtigen Vorgängen” zu finden. Diese Vorgänge bedürfen die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und ggfs. der Zustimmung desselben. Die für Schukoladekabel relevante Zeile liest sich folgendermaßen:
“Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge, sowie vorgesehene Stromkreise für die Energieversorgung von Elektrofahrzeugen für die Nutzung von IC-CPD Mode 2 Ladekabel (portabler Ladekabel mit Ladesteuerung)”
Für jede Zeile gibt es eine Spalte “anmeldepflichtig” und “zustimmungspflichtig”, wobei in diesem Fall die Spalte “anmeldepflichtig” mit einem “x” versehen ist. Das bedeutet also, dass der beschrieben “Vorgang” anmeldepflichtig ist. Offensichtlich ist also nicht das E-Auto-Ladegerät selbst, sondern der dafür vorgesehene Stromkreis (u. a. die Steckdose) meldepflichtig.
Was das für das Laden von E-Autos bedeutet
In der Praxis bedeutet die neue Regelung, dass wenn eine Steckdose zum E-Auto-Laden installiert wird, diese wie eine Ladestation beim Netzanbieter gemeldet werden muss. Dies wird zukünftig übrigens digital möglich sein. Wird allerdings eine Steckdose installiert, die einem anderen Zweck dient (z. B. für den Betrieb eines zweiten Kühlschranks in der Garage) und wird an dieser einmal ein E-Auto geladen, ist offensichtlich keine Anmeldung notwendig.
Auch Abmeldung ist Pflicht
Auch wenn die Steckdose für den angegebenen Vorgang dauerhaft außer Betrieb genommen wird, ist eine Meldung beim Netzbetreiber nötig:
“Die dauerhafte Außerbetriebnahme von anmeldepflichtigen Anlagen und Geräten ist dem Netzbetreiber unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.”
Steckdose zum Laden von E-Autos
Da die herkömmlichen Steckdosen normalerweise nicht für eine Dauerbelastung von 16 A (3,7 kW) ausgelegt sind, empfiehlt es sich ohnehin für das Laden eines E-Autos eine spezielle E-Auto-Steckdose von einem qualifizierten E-Fachbetrieb installieren zu lassen. Dafür empfehlen wir die speziell dafür vorgesehene Legrand Green Up-Steckdose.
Weitere spezielle Steckdosen zum Laden von E-Autos finden Sie in der Rubrik Elektronik.
Weitere Informationen
Alle Details sind zu finden in E VDE-AR-N 4100:2024-10 (PDF)