Alle Möglichkeiten der Steuerung des go-e Chargers Gemini gemäß §14a
Der go-e Charger Gemini kann konform nach § 14a EnWG installiert und betrieben werden. Wie das geht, und welche Möglichkeiten es genau gibt, lesen Sie hier.
Steuerung der stationären Version des go-e Chargers
Um den go-e Charger Gemini gemäß des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes zu verwenden, gibt es vier Möglichkeiten, die unten näher beschrieben sind.
- Steuerung des go-e über den potentialfreien Eingang
- Steuerung des go-e über Modbus TCP mittels SPS
- Steuerung des go-e über die OCPP-Schnittstelle
- Schaltung des go-e über einen Schütz
Steuerung der mobilen Version des go-e Chargers (flex)
Um den go-e Charger Gemini flex gemäß des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes zu verwenden, gibt es vier grundlegende Möglichkeiten (Details dazu siehe unten):
- Steuerung des go-e über Modbus TCP mittels SPS
- Steuerung des go-e über die OCPP-Schnittstelle
- Schaltung des go-e über einen Schütz
Variante 1: Steuerung über den potentialfreien Eingang
Für die Steuerung des go-e Chargers über den potentialfreien Eingang sind folgende Schritte vorzunehmen:
- Verbinden Sie den potentialfreien Ausgang der Steuerbox oder des Rundsteuerempfängers mit den weißen und roten Signal-Drähten am go-e Charger Gemini.
- Stellen Sie in der App unter “Einstellungen” / “Digitaler Eingang” entweder eine Strombegrenzung von 6 A / 3-phasig oder 18 A / 1-phasig ein.
- Schützen Sie diese Einstellungen vor Veränderungen durch den Endnutzer indem Sie ein “Technikerpasswort” aktivieren und die entsprechenden Schieberegler verwenden.
Variante 2: Steuerung über Modbus TCP (SPS)
Für die Steuerung des go-e Chargers per Modbus TCP sind folgende Schritte durchzuführen:
- Insbesondere bei der mobilen Variante “flex” des go-e Charger Gemini bietet sich mangels potentialfreiem Eingang eine Steuerung über das Netzwerk an. Auch beim go-e Charger Gemini (stationäre Variante) kann diese Möglichkeit verwendet werden, sofern der Verkabelungsaufwand zu hoch ist, um die Steuerbox oder den Rundsteuerempfänger des Netzbetreibers mit dem go-e Charger zu verbinden.
- Schalten Sie dafür die Modbus TCP Schnittstelle des Chargers ein (unter “”nternet” / “Erweiterte Einstellungen”).
- Weisen Sie dem go-e Charger manuell eine statische IP Adresse zu.
- Verbinden Sie den Steuerausgang der Steuerbox oder des Rundsteuerempfängers mit einer SPS, beispielsweise Siemens LOGO! 230RCE oder Siemens LOGO! 24RCE.
- Verwenden Sie über Modbus TCP (Port 502) das Holding Register 212 (HR 212), um die Ladeleistung zu beschränken (z. B. 6 Ampere bei 3-phasigen Anschluss oder 18 Ampere bei einphasigem Anschluss). Die gesamte Modbus TCP Dokumentation finden Sie auf github.
- Die Einstellung AMPERE_MAX kann in der App mit dem Elektriker-Passwort, wie bei Möglichkeit 1 beschrieben, gesperrt werden, um eine Manipulation durch den Anwender zu verhindern.
- Lesen Sie auf der SPS das Rundsteuersignal aus und senden Sie den Wert über Modbus TCP an den go-e Charger.
- Sie können am Display einen Text anzeigen lassen, um den aktuellen Status zu visualisieren.
Variante 3: Steuerung über OCPP
Für die Steuerung des go-e Chargers per Schütz sind folgende Einstellungen zu treffen:
- Sollte der Netzbetreiber eine Steuerung per OCPP wünschen, tragen Sie unter “Internet” / “OCPP” die Ihnen zugewiesene OCPP-URL ein und aktivieren Sie die OCPP Schnittstelle.
Variante 4: Steuerung per Schützschaltung
Für die Steuerung des go-e Chargers per Schütz sind folgende Schritte nötig:
- Schließen sie einen Schütz (beispielsweise ABB ESB 40-40) an den potentialfreien Ausgang der Steuerbox oder des Rundsteuerempfängers an, der die Stromversorgung des go-e Chargers trennt. Sie können den go-e Charger jederzeit von der Stromversorgung trennen, sämtliche Einstellungen und eine etwaige Authentifizierung per RFID-Karte bleiben erhalten und werden beim nächsten Start wieder hergestellt. Der Nachteil bei dieser Möglichkeit ist, dass keine Reduzierung des Ladestroms erfolgen kann, sondern nur eine vollständige Abschaltung des go-e Chargers und somit eine komplette Unterbrechung des Ladevorgangs.
- Falls das Typ 2 Kabel für die Zeit ohne Stromversorgung entriegelt werden soll, wählen Sie die entsprechende Option unter “Kabelverriegelung” aus.
Welche Versionen des go-e Chargers entsprechen § 14a?
Folgende stationäre und tragbare Modelle sind konform mit dem § 14a EnWG:
- go-e Charger Gemini 11 kW
- go-e Charger Gemini 22 kW
- go-e Charger Gemini flex11 kW
- go-e Charger Gemini flex 22 kW
Hier finden Sie unsere aktuelle Auswahl an go-e Charger Geminis.