Alle Möglichkeiten der Steuerung des go-e Chargers Gemini gemäß §14a

Der go-e Charger Gemini kann konform nach § 14a EnWG installiert und betrieben werden. Wie das geht, und welche Möglichkeiten es genau gibt, lesen Sie hier.

Steuerung der stationären Version des go-e Chargers

Um den go-e Charger Gemini gemäß des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes zu verwenden, gibt es vier Möglichkeiten, die unten näher beschrieben sind.

  1. Steuerung des go-e über den potentialfreien Eingang
  2. Steuerung des go-e über Modbus TCP mittels SPS
  3. Steuerung des go-e über die OCPP-Schnittstelle
  4. Schaltung des go-e über einen Schütz

Steuerung der mobilen Version des go-e Chargers (flex)

Um den go-e Charger Gemini flex gemäß des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes zu verwenden, gibt es vier grundlegende Möglichkeiten (Details dazu siehe unten):

  1. Steuerung des go-e über Modbus TCP mittels SPS
  2. Steuerung des go-e über die OCPP-Schnittstelle
  3. Schaltung des go-e über einen Schütz

Variante 1: Steuerung über den potentialfreien Eingang

Für die Steuerung des go-e Chargers über den potentialfreien Eingang sind folgende Schritte vorzunehmen:

  1. Verbinden Sie den potentialfreien Ausgang der Steuerbox oder des Rundsteuerempfängers mit den weißen und roten Signal-Drähten am go-e Charger Gemini.
  2. Stellen Sie in der App unter “Einstellungen” / “Digitaler Eingang” entweder eine Strombegrenzung von 6 A / 3-phasig oder 18 A / 1-phasig ein.
  3. Schützen Sie diese Einstellungen vor Veränderungen durch den Endnutzer indem Sie ein “Technikerpasswort” aktivieren und die entsprechenden Schieberegler verwenden.

Variante 2: Steuerung über Modbus TCP (SPS)

Für die Steuerung des go-e Chargers per Modbus TCP sind folgende Schritte durchzuführen:

  1. Insbesondere bei der mobilen Variante “flex” des go-e Charger Gemini bietet sich mangels potentialfreiem Eingang eine Steuerung über das Netzwerk an. Auch beim go-e Charger Gemini (stationäre Variante) kann diese Möglichkeit verwendet werden, sofern der Verkabelungsaufwand zu hoch ist, um die Steuerbox oder den Rundsteuerempfänger des Netzbetreibers mit dem go-e Charger zu verbinden.
  2. Schalten Sie dafür die Modbus TCP Schnittstelle des Chargers ein (unter “”nternet” / “Erweiterte Einstellungen”).
  3. Weisen Sie dem go-e Charger manuell eine statische IP Adresse zu.
  4. Verbinden Sie den Steuerausgang der Steuerbox oder des Rundsteuerempfängers mit einer SPS, beispielsweise Siemens LOGO! 230RCE oder Siemens LOGO! 24RCE.
  5. Verwenden Sie über Modbus TCP (Port 502) das Holding Register 212 (HR 212), um die Ladeleistung zu beschränken (z. B. 6 Ampere bei 3-phasigen Anschluss oder 18 Ampere bei einphasigem Anschluss). Die gesamte Modbus TCP Dokumentation finden Sie auf github.
  6. Die Einstellung AMPERE_MAX kann in der App mit dem Elektriker-Passwort, wie bei Möglichkeit 1 beschrieben, gesperrt werden, um eine Manipulation durch den Anwender zu verhindern.
  7. Lesen Sie auf der SPS das Rundsteuersignal aus und senden Sie den Wert über Modbus TCP an den go-e Charger.
  8. Sie können am Display einen Text anzeigen lassen, um den aktuellen Status zu visualisieren.

Variante 3: Steuerung über OCPP

Für die Steuerung des go-e Chargers per Schütz sind folgende Einstellungen zu treffen:

  1. Sollte der Netzbetreiber eine Steuerung per OCPP wünschen, tragen Sie unter “Internet” / “OCPP” die Ihnen zugewiesene OCPP-URL ein und aktivieren Sie die OCPP Schnittstelle.

Variante 4: Steuerung per Schützschaltung

Für die Steuerung des go-e Chargers per Schütz sind folgende Schritte nötig:

  1. Schließen sie einen Schütz (beispielsweise ABB ESB 40-40) an den potentialfreien Ausgang der Steuerbox oder des Rundsteuerempfängers an, der die Stromversorgung des go-e Chargers trennt. Sie können den go-e Charger jederzeit von der Stromversorgung trennen, sämtliche Einstellungen und eine etwaige Authentifizierung per RFID-Karte bleiben erhalten und werden beim nächsten Start wieder hergestellt. Der Nachteil bei dieser Möglichkeit ist, dass keine Reduzierung des Ladestroms erfolgen kann, sondern nur eine vollständige Abschaltung des go-e Chargers und somit eine komplette Unterbrechung des Ladevorgangs.
  2. Falls das Typ 2 Kabel für die Zeit ohne Stromversorgung entriegelt werden soll, wählen Sie die entsprechende Option unter “Kabelverriegelung” aus.

Welche Versionen des go-e Chargers entsprechen § 14a?

Folgende stationäre und tragbare Modelle sind konform mit dem § 14a EnWG:

  • go-e Charger Gemini 11 kW
  • go-e Charger Gemini 22 kW
  • go-e Charger Gemini flex11 kW
  • go-e Charger Gemini flex 22 kW

Hier finden Sie unsere aktuelle Auswahl an go-e Charger Geminis.

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