Ist der go-e Charger Gemini § 14a EnWG konform?

Erfüllt der go-e Charger Gemini die Anforderungen gemäß §14a EnWG?

Wer vor der Anschaffung einer Wallbox steht, kommt an dieser Frage nicht vorbei. Seit Januar 2024 müssen Ladeeinrichtungen ab einer Leistung von 4,2 kW die Voraussetzungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen (kurz EnWG). Das bedeutet vor allem, dass der Netzbetreiber bei drohender Netzüberlastung die Möglichkeit haben muss, den Ladestrom der Wallbox aus der Ferne für eine gewisse Zeit zu reduzieren. Dazu muss die Wallbox die Anforderung der “Steuerbarkeit” erfüllen (weitere Infos zum Thema Wallboxen und §14a). Hier lesen Sie alles zum Thema go-e Charger und §14a.

Das wichtigste gleich vorweg: Der go-e Charger Gemini ist steuerbar und kann konform entsprechend § 14a installiert und betrieben werden. Insgesamt bietet der go-e vier Möglichkeiten, mit dem Steuersignal des Netzbetreibers verbunden zu werden:

  • Potentialfreier Eingang (Steuerung über Rundsteuerempfänger RSE)
  • Modbus TCP (Steuerung mittels SPS)
  • Schaltung über Leitungsschütz
  • OCPP-Schnittstelle (wird nicht von allen Netzbetreibern unterstützt)

Anleitung für den §14a-konformen Betrieb

Hier sind die einzelnen Schritte für den §14a-konformen Betrieb des go-e Chargers genau beschrieben.

Fazit

Alle go-e Charger der Gemini-Serie entsprechen den neuen Vorschriften des § 14 a EnWG – das bedeutet, dass die Ladeleistung des go-e Charger entsprechend der dynamischen Belastung des Netzes angepasst werden kann.

§14a-konforme Wallboxen

Hier geht es zu unserer aktuellen Auswahl des go-e Charger Geminis und hier zu weiteren Wallboxen, die §14a-konform sind.

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