KfW Förderung 439 – Diese Ladelösungen werden mit bis zu 900 Euro gefördert

Kommunen, Gemeinde und Städte können in Deutschland bis zu 900 Euro Förderung pro Ladepunkt erhalten. Gefördert wird dabei nicht nur die Anschaffung von Ladelösungen, sondern auch die Errichtung bzw. Installation der Ladestationen. Förderfähig sind Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Kommunen (Flottenfahrzeuge) und deren Beschäftigten aus Mitteln des Bundes.

Die Anzahl der förderfähigen Ladestationen wächst kontinuierlich. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir im Folgenden eine handverlesene Auswahl an KfW-439 geförderten Ladestationen führender Anbieter zusammengestellt. Dabei haben wir auf eine möglichst ausgeglichene Palette an Ladestationen, Ladesäulen und Wallboxen geachtet und den Funktionsumfang einzelner Modelle berücksichtig: RFID, Zugangsbeschränkungen, MID-Zähler, eichrechtskonforme / geeichte Zähler, Ladestatistiken-/Auswertungen und weitere wichtige Sicherheits- und Komfortfeatures, die vor allem beim Laden im kommunalen Bereich von Bedeutung sind. Unten finden Sie allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur KfW-Förderung 439

ABB – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Die Wallbox Terra AC von ABB hat nicht nur den großen ADAC-Wallbox-Test gewonnen, sondern ist auch voll förderfähig. Die folgenden Terra AC-Modelle sind KfW-439-förderfähig und über e-mobileo erhältlich.

-43%
699,00  399,00 
-31%
989,00  679,00 
-17%
1.199,00  999,00 
-9%
1.289,00  1.177,00 

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ABL – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Der Name des deutschen Herstellers ABL steht für hochwertige Ladestationen und jahrelange Erfahrung in der Entwicklung von besonders vielseitigen Ladelösungen. Für Gemeinden und Kommunen sind nicht nur die Einzelladestationen von ABL interessant, sondern vor allem auch die ABL-Ladestationen mit zwei Anschlüssen bzw. zwei Ladepunkten (z. B. ABL eMH3 Twin). Folgende Ladestationen von ABL sind KfW-439-förderfähig.

-72%
898,75  249,95 
621,00 
-11%
789,00  699,00 
-62%
849,00  319,00 

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cFos – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Auch die funktionsreichen und extrem anpassungsfähigen Wallboxen aus deutscher Fertigung von cFos sind förderfähig. Die folgenden cFos-Ladestationen können im Rahmen des Programms 439 gefördert werden.

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CHARGE AMPS – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Mit Sitz im hohen Norden (Schweden) weiß Charge Amps genau, welchen (Witterungs-)Ansprüchen Ladestationen gerecht werden müssen. Gerade im kommunalen Bereich werden an Ladesäulen oft besonders hohe Anforderungen in Sachen Witterungstauglichkeit, Robustheit und Langlebigkeit gestellt. Die folgenden Ladestationen von Charge Amps können im Rahmen des Programms 439 gefördert werden.

-17%
1.199,95  999,95 

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CIRCONTROL – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Auch Circontrol hat Ladelösungen im Programm, die KfW-439-förderfähig sind. Die folgenden Circontrol-Ladestationen können unter dem Zuschuss 439 gefördert werden.

1.799,00 

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EASEE – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Der Laderoboter-Pioneer Easee stammt aus Skandinavien und kennt somit auch die Kriterien, die an wetterfeste und stark beanspruchte Ladestationen gestellt werden. Gemeinden und Städte können für die folgenden Easee-Ladestationen die KfW-439-Förderung beantragen.

-29%
799,00  568,00 
-18%
848,47  699,95 
-9%
848,47  769,95 
-9%
848,47  769,95 

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Entratek – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Das Unternehmen aus Hamburg bietet ein gut sortiertes Sortiment an Ladelösungen für unterschiedliche Einsatzbereiche. Gemeinden und Städte können für die folgenden Entratek-Ladestationen die KfW-439-Förderung beantragen.

-40%
799,00  479,04 
-35%
899,00  584,64 
-9%
1.049,00  957,12 

Alle förderfähigen Ladestationen von Entratek zeigen

EVBOX – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Auch vom niederländischen Hersteller EVBox werden förderfähige Wallboxen für Betriebe / Gewerbe angeboten. Die folgenden Ladestationen von EVBox werden im Rahmen des KfW-439-Förderprogamms mit bis zu € 900 pro Ladepunkt bezuschusst.

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GO-E – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

In der E-Community hat sich go-e vor allem mit seinem kompakten mobilen Ladegerät “HOME+” einen Namen gemacht. Nun hat es die Variante für die Fixinstallation (HOMEfix) auf die Liste der KfW-439-geförderten Ladestationen geschafft.

-22%
TOP-ANGEBOT
689,00  539,00 
-16%
819,00  689,00 
-25%
TOP-ANGEBOT
998,00  749,00 

Alle förderfähigen Ladestationen von GO-E zeigen

HEIDELBERG – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Auch das deutsche Unternehmen Heidelberg ist unter der schnell wachsenden Gruppe der E-Mobilisten kein Unbekannter mehr. Mit seinen Ladestationen “Home Eco” und “Energy Control” ist der Hersteller fest in der E-Mobility-Community verankert. Folgende Heidelberg-Ladestationen können im Rahmen des Förderprogramms KfW 439 mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt bezuschusst werden.

-58%
789,00  329,00 
-60%
689,00  279,00 

Alle förderfähigen Ladestationen von HEIDELBERG zeigen

HOMECHARGE – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Sie sind auf der Suche nach einer geförderten Wallbox von Homecharge? Die folgenden Ladelösungen von Homecharge sind für Kommunen, Gemeinden und Städte förderfähig (KfW 43).

Alle förderfähigen Ladestationen von HOMECHARGE zeigen

JUICE TECHNOLOGY – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Wer kennt ihn nicht, den mobilen Lader JUICE BOOSTER? Der Ladeprofi Juice Technology aus der Schweiz hat neben dem mobilen Ladegerät auch förderfähige Ladestationen im Programm. Hier finden Sie die KfW-439-geförderten Ladestationen von Juice.

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KEBA – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

KEBA – einer der Pioniere in Sachen Ladelösungen – hat ebenso förderfähige Ladestationen in seinem Produktportfolio. Die folgenden Ladestationen des österreichischen Qualitätsherstellers können im Rahmen der KfW-439-Förderung gefördert werden.

-18%
TOP-ANGEBOT
1.190,00  979,00 
-32%
1.229,00  839,00 
-32%
1.129,00  769,00 

Alle förderfähigen Ladestationen von KEBA zeigen

LINKCHARGING – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Die folgenden Designer-Ladestationen von Linkcharging stehen auf der Liste der förderfähigen KfW-439-Ladestationen.

-37%
1.049,00  666,00 

Alle förderfähigen Ladestationen von LINKCHARGING zeigen

LRT – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Die folgenden LRT-Ladestationen stehen auf der Liste der förderfähigen KfW-439-Ladestationen.

Alle förderfähigen Ladestationen von LRT zeigen

MENNEKES – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Der Erfinder des gleichnamigen Steckertyps “Mennekes” wird ebenso auf der Liste der KfW-förderähigen Ladestationen gelistet. Die folgenden Modelle können im Rahmen des Programms KfW 439 bezuschusst werden.

Alle förderfähigen Ladestationen von MENNEKES zeigen

MYENERGI – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Einer der Vorreiter in Sachen PV-Überschussladen hat seine beliebte Ladestation “zappi” ins Rennen geschickt. Gemeinden, Städte und Kommunen können für die folgenden myenergi-Ladestationen eine KfW-439-Förderung beantragen und einen Zuschuss von maximal € 900 pro Ladepunkt erhalten.

-7%
TOP-ANGEBOT
949,00  884,00 
-8%
995,00  919,00 
-7%
949,00  884,00 
-20%

Alle förderfähigen Ladestationen von MYENERGI zeigen

OPENWB – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Einer der größten Player im Bereich Open Source Ladestationen ist natürlich ebenso auf der KfW-439-Liste vertreten. Folgende openWB-Ladestationen sind förderfähig.

1.089,00 
2.099,00 
1.199,00 
1.779,00 

Alle förderfähigen Ladestationen von OPENWB zeigen

SIEMENS – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Natürlich ist auch Siemens, einer der größten Branchenriesen der Elektroindustrie, auf der KfW-439-Liste vertreten. Folgende Siemens-Ladestationen sind förderfähig.

-19%
1.549,00  1.249,00 
-18%
1.829,00  1.499,00 
-18%
1.889,00  1.549,00 

Alle förderfähigen Ladestationen von SIEMENS zeigen

Tinkerforge – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Auch der Wallbox-Hersteller Tinkerforge aus Deutschland ist mit seinen Smart- und Pro-Modellen aus der WARP 2-Serie auf der KfW-439-Liste vertreten. Folgende Tinkerforge-Ladestationen sind förderfähig.

Alle förderfähigen Ladestationen von Tinkerforge zeigen

WALLBOX CHARGERS – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Die bewährten Ladestationen des spanischen Herstellers Wallbox Chargers haben sich bei E- und Plugin-Fahrern zu äußerst beliebten Wallboxen entwickelt. Die folgenden Modelle sind für Kommunen, Gemeinden und Städte förderfähig (Zuschuss 439).

-32%
861,56  589,95 
-34%
992,46  658,95 
-28%
873,46  629,95 
-26%
944,86  699,95 

Alle förderfähigen Ladestationen von WALLBOX CHARGERS zeigen

WEBASTO – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Webasto ist ein altbekannter und beliebter Hersteller von Fahrzeugzubehör und seit einigen Jahren auch im Wallbox-Markt stark vertreten. Die folgenden Webasto-Ladestationen (Next, Live, Unite) sind im Rahmen des KfW-Zuschuss 439 förderfähig.

-19%
799,00  649,00 
-3%
744,95  724,95 
-26%
879,00  649,00 
-6%
799,95  749,95 
1.649,00 
1.690,01 

Alle förderfähigen Ladestationen von WEBASTO zeigen

ZAPTEC – Geförderte Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte

Zaptec ist einer der Marktführer im Bereich E-Ladelösung in Norwegen. Die Designer-Wallbox Go hat sich zu einem äußerst beliebten Modell unter all jenen entwickelt, die eine funktionsstarke und zugleich optisch ansprechende Ladestation suchen. Die Wallbox Zaptec Go ist im Programm KfW 439 voll förderfähig.

657,94 
683,51 
683,51 
683,51 
-22%
899,00  699,00 
-7%
949,00  879,00 

Alle förderfähigen Ladestationen von ZAPTEC zeigen

FAQs zur KfW-Förderung Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439)

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die KfW-Förderung 439.

Wer kann die KfW-439-Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände. Kommunale Unternehmen können Förderungen im Rahmen der Förderung 441 erhalten.

Wer darf an einer geförderten Ladestationen laden?

Eine geförderte Ladestationen darf ausschließlich für das Aufladen kommunal genutzter E-Fahrzeuge (z. B. Flottenfahrzeuge, Carsharing-Fahrzeuge) sowie E-Fahrzeuge von Beschäftigten der Kommune genutzt werden. Öffentlich zugängliche Ladestationen können unter diesem Förderprogramm nicht gefördert werden.

Dürfen Mitarbeiter / Beschäftigte / Angestellte einer Kommune an einer geförderten Ladestation laden?

Ja, das Laden an einer KfW-439-geförderten Wallbox ist auch für kommunale Mitarbeiter bzw. Gemeindemitarbeiter erlaubt. Alle Details dazu finden Sie auf der Website des Fördergebers KfW.

Dürfen Bürger, Gäste, Touristen etc. an einer geförderten Ladestation laden?

Nein, das Laden an einer KfW-439-geförderten Wallbox ist nur für das Aufladen kommunal genutzter E-Fahrzeuge und E-Fahrzeuge von Beschäftigten der Kommune erlaubt. Alle Details dazu finden Sie auf der Website des Fördergebers KfW.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen (mehrere Ladepunkte können in einem Antrag gebündelt werden, z. B. Bündelung von mindestens 10 Ladepunkte pro Antrag). Liegen die Gesamtkosten unter 12.857,14 Euro, wird keine Förderung gewährt. Die maximale Förderung pro Standort (Investitionsadresse) ist mit 45.000 Euro limitiert.

Welche Ladestationen werden gefördert?

Die Liste der förderfähigen Ladestationen findet sich auf der Website des Fördergebers und wird regelmäßig aktualisiert.

Welche Kriterien muss eine förderfähige Ladestation erfüllen?

Eine Ladestation muss unter anderem folgende technische Anforderungen erfüllen, um im Rahmen der KfW-439-Förderung förderfähig zu sein:

  • Die Ladestation muss über einen oder mehrere Ladepunkte von bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt verfügen. Die Ladeleistung entspricht der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller angegeben wird, oder im Fall einer Drosselung der eingestellten Ladeleistung.
  • Die Ladestation muss entweder über die Ladebetriebsart 3 oder 4 verfügen.
  • Die Ladestation muss über “eine sichere digitale bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können. Die Kommunikationsschnittstelle kann zur Steuerung der Ladestation kabelgebunden (Ethernet) oder kabellos ausgeprägt sein.” (KfW).
  • Die Ladestation muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleisten.
  • Alle weiteren Anforderungen und Details zu den oben genannten Kriterien finden Sie auf der Website der KFW.

Wird auch die Installation bzw. Montage der Ladestation gefördert?

Die Installation der Ladelösung ist ebenso im Rahmen des KfW-Zuschuss 439 förderfähig. Dazu zählen z. B. notwendige Arbeiten an der Elektroinstallation (u. a. Ertüchtigungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen, Erdarbeiten).

Welche Komponenten der Ladelösung werden gefördert?

Neben der eigentlichen Ladestation sind auch Komponenten des Energiemanagementsystems (EMS) oder Lademanagementsystems (LMS) zur Steuerung der Ladestation(en) förderfähig.

Was sind die Kriterien der Förderung?

Die Förderbedingungen beziehen sich auf die technischen Eigenschaften der Ladestation, die Installation, den Benutzerkreis, die Stromversorgung u. v. m. Alle Details zu den Kriterien finden Sie auf der Website der KfW.

Was ist ein Ladepunkt?

Die KfW definiert einen Ladepunkt als “eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektrofahrzeugen dient und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.”

Was ist eine Ladestation?

Die KfW definiert eine Ladestation als “eine stationäre Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Sie kann aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen. Beispiele für Ladestationen sind Wallboxen und Ladesäulen.”

Wie lange muss die Ladestation genutzt werden?

Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss die Ladestation mindestens 6 Jahre dem Zweck entsprechend genutzt werden.

Wie lange hat man Zeit für die Durchführung / Installation bzw. Fertigstellung?

Die Durchführung des Vorhabens muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragsbestätigung nachgewiesen werden.

Was passiert bei Verzögerungen bzw. Lieferschwierigkeiten?

Die KfW hält dazu fest: “Laden Sie bitte kurz vor Ablauf der Einreichungs­frist alle bereits vorliegenden Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch. Für noch fehlende Rechnungen über­mitteln Sie uns bitte eine frei formulierte Erklärung, warum diese noch nicht vorliegen. Das ist die Voraus­setzung, um eine Frist­verlängerung zu erhalten. Beachten Sie unbedingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen (12 Monate nach Antrags­bestätigung).” Weitere Details dazu finden Sie auf der Website der KfW.

Liste der förderfähigen Ladestationen (KfW 439)

Hier finden Sie die Liste mit den Ladestationen für Kommunen, Gemeinden und Städte, die von der KfW im Programm 439 mit bis zu 900 Euro pro Ladepunkt gefördert werden können (Quelle: KfW; Stand: Dezember 2021).

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