KfW 442 – Antragsberechtigt bei bereits vorhandener Wallbox?

Die KfW Förderung 442 – Solarstrom für Elektroautos setzt voraus, dass alle drei Komponenten (Wallbox, PV und Speicher) erst nach der Antragsstellung angeschafft werden. Aber wie sieht es aus, wenn man bereits eine Wallbox besitzt und im Rahmen der KfW 442-Förderung eine zweite angeschafft werden soll? Seitens der KfW gibt es hier eine klare Antwort.

Achtung

Die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft – es wird aber demnächst eine neue Förder-Runde mit weiteren 200 Millionen € geben. Hier können Sie sich automatisch benachrichtigen lassen, sobald wieder Anträge eingereicht werden können:

Zum KfW-Alert

Förderberechtigt bei bestehender Wallbox?

Die Antwort darauf findet sich in der Rubrik “Häufige Fragen” auf der KfW-Infoseite zur Förderung. Auf die Fragen “Ich besitze bereits eine Ladestation, ist eine Förderung möglich?” antwortet die KfW: “Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förder­fähigen Lade­stationen geführt ist. Für die bereits vor­handene Lade­station ist keine Förderung möglich.”

Das bedeutet, dass Sie für die bereits vorhandene Wallbox keine Förderung mehr bekommen können, aber sehr wohl für eine zweite Wallbox, die eben im Rahmen des Förderprogramms angeschafft werden soll. Wenn Sie also bereits eine Ladestation besitzen, stellt dies nicht notwendigerweise ein Hindernis für den Förderantrag dar.

Die Antwort lautet also: Ja, wenn eine neue (zusätzliche) Wallbox angeschafft werden soll, sind Sie antragsberechtigt.

Weitere Informationen zur Förderung

Hier finden Sie alle Details zur KfW Förderung 442.

Hier kommen Sie direkt zur Übersicht der förderfähigen Wallboxen.

Fragen zu “KfW 442 – Antragsberechtigt bei bereits vorhandener Wallbox?

  1. Stemmler sagt:

    Hallo erstmal. Schön dass das so gemacht wird. Aber wenn man bereits eine PV Anlage hat. Und einen Speicher und eine wallbox die aber nicht bis ist.

    • Thomas Franz sagt:

      Man bekommt die Förderung auch, wenn man seine PV um mindestens 5 kWp erweitert und sich einen zweiten Speicher anschafft. Den vorhandenen nur um kWh aufzurüsten genügt nicht

  2. Matthias sagt:

    Aber wer seine vorhandene Wallbox nicht sinnlos erneuern will, der geht komplett leer aus? Warum ist die Förderung so unflexibel? Es wäre doch so einfach: wer schon eine wallbox hat, erhält 600€ weniger, ist aber vom Rest nicht ausgeschlossen. Sonst werden demnächst tausende wallboxen installiert und tausende funktionierende wallboxen verschrottet, beide mit staatlicher Förderung = Verschwendung von Steuergeld.

    • Klaus sagt:

      Sie haben vollkommen Recht. Ich hatte bei der KfW angefragt weil ich eine Wallbox habe. Da hat man mir gesagt das dann auch wenn ich eine zusätzliche wallbox installieren würde das nicht gefördert würde. Total unsinnig

    • SG sagt:

      Ja aber genau das bereitet die Förderung ja vor, wenn das Fördervolumen umgesetzt ist werden wir in Deutschland ~50000 Wallbixen die Bidirektionales Laden ermöglichen haben….und hängen da 50000 Autos mit durchnittlich 30kWh Akkus (und das ist tiefgestappelt) dranhängen da wäre das eine Kapazität von 1,5GWh die gepuffert werden könnte. Zum Vergleich die Hornsdale Battery in Australien hat nur 194MWh und die Puffer und stabilisiert das gesamte Südaustralische Netz mit ~2 Milionen Haushalten.

      Da durch diese Förderprogram die infrastrutur da ist werden sie das Bidirektionale Laden nicht mehr verbieten.Passt mal auf.

  3. Torsten vom Braucke sagt:

    Hallo, und wenn ich die erste bereits über kfw gefördert bekommen habe, nun aber eine neue zusätzlich kaufe und dann dazu auch noch den speicher & die PV dann wird das gefördert?? Alles etwas kompliziert.

    • e-mobileo sagt:

      Auf diese Fragen können wir leider noch keine Antwort geben, da wir selbst noch keine Infos von der KfW dazu haben. Wir sind aber dabei, die Informationen einzuholen und werden den Beitrag oben damit ergänzen.

      • Dominik sagt:

        Ich habe dazu mit der KfW Hotline gesprochen. Die Aussage war, dass wir nicht förderberechtigt seien, da unsere wallbox schon einmal gefördert wurde.

        • Jens sagt:

          Das war auch deren Antwort letzte Woche.
          Heute nochmal mit KfW telefoniert nachdem die FAQs geändert wurden. Jetzt heißt es, dass es auch ohne Probleme mit einer schon ehemals geförderte Wallbox ginge, wenn eine neue angeschafft wird…
          Was stimmt denn nu?

  4. Barney sagt:

    Vor allem geht derjenige leer aus, der sich im Voraus PV, Speicher und Wallbox angeschafft hat und jetzt ein E Auto kauft mal wieder leer aus! Genau mein Humor!!

  5. Andreas sagt:

    Auf der Homepage steht unter Häufige Fragen bei dem Punkt, ob eine Ladestation schon vorhanden ist, das bei Neuerwerb einer förderfähigen Wallbox eine Förderung möglich ist. Also sollte dieses dann doch eigentlich kein Problem darstellen auch wenn man bereits eine geförderte Wallbox hat ( unsere ist inzwischen auch schon älter 2 Jahre). LG

  6. Tuan sagt:

    Ich besitze schon eine PV mit Speicher, außerdem ist eine wallbox und ein e-auto vorhanden. Wenn ich jetzt nur den Speicher neu kaufen würde, könnte ich das beantragen? Oder muss ich alles wieder neu kaufen ( pv Module, wechselrichter, Speicher, wallbox)?

  7. Realo sagt:

    Harbeck sagt : Wir fördern grundsätzlich alles ,
    aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber aber . . . . .
    Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland

    • Markus sagt:

      Das Förderprogramm ist so dämlich aufgebaut, weil es von der FDP kommt. Die fördern grundsätzlich nur die, die schon Kohle haben.
      Ohne eugenes Haus UND E-Auto gibt es keine Förderung.
      Habeck hat damit gar nichts zu tun.

  8. JoeJoeGreen sagt:

    Es ist ene Förderung v. Verkehrsministerium und es geht um PV Strom im E-Kfz.
    Bei privater Neuanschaffung der 3 Komponenten wird gefördert und sonst nicht.
    Frühere Käufe werden bei neuen Förderprogrammen nie berücksichtigt. Es geht ja um Anreize für zusätzliche Käufe.

  9. Seb sagt:

    Wir haben nur noch ein Auto (und eine Lastenrad). Das Auto ist E,aber leider ein Firmenwagen. Hierdurch sind wir per se nicht förderfähig. Schade,wollten wir doch unseren Strom nutzen….🤷

  10. Gregor sagt:

    Hallo,

    es heißt alle drei Komponenten müssen neu angeschafft werden. Wenn ich eine PV Anlage habe und jetzt eine Wallbox installiere, wird diese dann gefördert?

    • Markus sagt:

      Nein. Es müssen alle drei Komponenten gemeinsam neu angeschafft werden. Nur Akku, nur PV oder nur Wallbox oder eine beliebige Position aus zwei Komponenten wird nicht gefördert.

  11. Alex sagt:

    Hallo, ich erfülle grundsätzlich die Anforderungen und möchte das Vorhaben auch umsetzen.

    Ich bräuchte zwar keine 2. Wallbox, aber solls. Ich möchte das in Eigenleistung eine 8-10kWp PV-Anlage, einem Selbstbauakku LFP 14,4kWh 16S System und einer Wallbox erbringen.
    Gedacht als Nulleinspeiseanlage, da bereits große PV vorhanden, zur Inbetriebnahme / Abnahme hätte ich einen eingetragenen Elektrofachbetrieb der mich unterstützen würde.

    Seht ihr da seitens Kfw irgendwelche Hindernisse, dass in Eigenleistung so auszuführen?
    Gibts Erfahrungen mit Selbstbau und Förderung?

    Danke

    • Max sagt:

      Aus dem Merkblatt der KfW:
      Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage, des Solarstromspeichers und der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen unter Beachtung der Vorgaben des § 13 Niederspannungsanschlussverordnung erfolgen.

  12. Rudolf sagt:

    Hat schon jemand Erfahrung mit der KFW
    Grundstätzlich sind Dienstwagen ausgeschlossen.
    Aber es steht so nicht in den Richtlinien. Da steht “wenn das Fahrzeug auf eine Person im Haushalt zugelassen ist. Meine Frau ist selbständig mit Elektroauto, das auto ist auf Sie zugelassen, sogar in unserem Haushalt, aber steuerlich wird das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug genutzt, d. h. als Firmenwagen abgeschrieben und gegenüber dem Finanzamt die 0,25 Regelung. Dem Finanzamt war es egal ob das auf die Firmenadresse oder Privatadresse zugelassen wurde. Ich wollte mal einen Antrag stellen und schauen was die KFW damit macht. Hat jemand Erfahrung ob die Programmvoraussetzungen nochmal nach Antragesellung geändert werden?

    • Julian sagt:

      Hallo,
      Wir stecken in der gleichen Situation. Meine Frau ist Einzelunternehmerin und der Wagen ist auf sie zugelassen per Leasingvertrag. Im Leasingvertrag steht deutlich, dass sie Halterin ist.

      Bei der KfW sind diesbezüglich widersprüchliche Aussagen auf der Seite.

      Einerseits steht in den FAQs und im Merkblatt, dass der Halter entscheidend ist. Per Telefon und auch per FAQ bekommt man aber die Auskunft, dass es sich dabei trotzdem um einen nicht förderfähigen Dienstwagen handelt.

      Laut Prozessreihenfolge, soll man den Leasingvertrag erst evtl. nach der Durchführung der Maßnahme einreichen…

      Man geht wohl das volle Risiko ein. Ich hoffe auf eine verbindliche Aussage… aber die wird es wohl nicht geben.

  13. Werner sagt:

    Im September gab es widersprüchliche Aussagen ob Besitzer einer bereits KfW geförderten Wallbox beim Kauf und Inbetriebnahme einer neuen Wallbox die Förderung erhalten. Gibt dazu inzwischen eine eindeutige Aussage?

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