Durch was unterscheidet sich ein MID-Zähler von einem geeichten ME-Zähler?

Möchte man sich beim Laden von E-Autos mit den unterschiedlichen Begriffen des Eichrechts vertraut machen, landet man schnell in einem Begriffsdschungel. Aber eigentlich sind die Begriffe gar nicht so schwer auseinanderzuhalten. Wir erklären die wichtigsten Abkürzungen und welche Zähler in Ladestationen und Wallboxen in Frage kommen.

MID vs. ME

Um beim Laden von E-Autos die geladene Strommenge (kWh) rechtskonform zu messen und abzurechnen, müssen Wallboxen und Ladestationen je nach Anwendungsfall mit einem MID-Zähler oder ME-Zähler ausgestattet sein. Zwischen den beiden Zählertypen gibt es aber klare Unterschiede, die sich nicht zuletzt in den Anschaffungskosten niederschlagen. Während die günstigeren MID-Zähler “nur” konformitätsbewertet sind, handelt es sich bei den teureren ME-Zählern um “echte” geeichte Messgeräte. Wann welcher Zähler benötigt wird (MID oder ME), hängt vom Einsatzzweck ab – dies wird übrigens auf nationaler Ebene geregelt.

MID-Zähler = konformitätsbewertet

MID ist eine Richtlinie der Europäischen Union und steht für “Measuring Instruments Directive” – auf Deutsch Messgeräterichtlinie. Die MID-Richtlinie 2014/32/EU wurde 2014 verabschiedet, ist seit 2016 in Anwendung und gibt vor, welche Anforderungen bestimmte Messgeräte erfüllen müssen. Seit 2016 dürfen in der EU nur mehr konformitätsbewertete MID-Geräte in Verkehr gebracht werden.

Der Hauptunterschied zum “alten” nationalen Ansatz ist, dass die Verantwortung für die korrekte Eichung des Messgeräts nicht mehr bei der Eichbehörde, sondern beim Hersteller (unter Mitwirkung der Behörden) liegt. Während früher Geräte eine aufwändige Ersteichung nach nationalen Anforderungen durch die Behörde durchlaufen mussten, genügt nun die Absolvierung eines Konformitätsbewertungsverfahrens, in dem der Hersteller bestätigt, dass das Messgerät die MID-Richtlinie erfüllt. Dazu ist unter anderem eine Baumusterprüfbescheinigung bzw. ein Bauartprüfzertifikat für das Messgerät notwendig. Der Hersteller garantiert also mittels einer Konformitätserklärung, dass das jeweilige Gerät den Anforderung des EU-Eichrechts entspricht. Die Konformitätserklärung muss dem Messgerät beiliegen, z. B. als Teil der Bedienungsanleitung, oder als eigenes Dokument. Der Vorteil ist ein effizienteres Inverkehrbringen des Messgeräts und dass die Konformitätserklärung EU-weit (und nicht mehr nur national) anerkannt wird.

Fazit: Ein MID-Zähler ist also nicht klassisch durch eine Behörde nach nationalen Vorgaben geeicht, sondern konformitätsbewertet und entspricht dadurch bereits den EU-eichrechtlichen Anforderungen. Übrigens: Wann welcher Zählertyp vorgeschrieben ist (MID oder geeicht), ist nicht in der MID geregelt, sondern auf nationaler Ebene.

ME-Zähler = geeicht

ME bzw. MEG steht für das deutsche Mess- und Eichrecht. Konkret geregelt ist die Eichmaterie im MessEG (Mess- und Eichgesetz) und MessEV (Mess- und Eichverordnung). Das Mess- und Eichrecht ist die deutsche Umsetzung der europäischen MID-Richtline.

Im deutschen Mess- und Eichrecht ist aber auch festgehalten, wann ein MID-Zähler genügt und wann ein geeichter Zähler vorgeschrieben ist. Hier gilt die Regel, dass in Situationen, in denen der Ladestrom für Verrechnungszwecke erfasst wird, ein geeichter Zähler notwendig ist. In diesem Fall wird ein MID-Zähler herangezogen und entsprechend den eichrechtlichen Vorgaben geeicht und gestempelt. Welche eichtechnischen Funktionen dabei genau überprüft werden müssen, hängt vom “Alter” des CE-Zeichens am Messgerät ab. Erfolgt die Ersteichung im selben Kalenderjahr, wie am CE-Zeichen angegeben und sind die Sicherungsmaßnahmen unverletzt, müssen nur die innerstaatlich zugelassenen Funktionen eichtechnisch geprüft werden. Eine Überprüfung der in den Anwendungsbereich der MID fallenden Funktionen ist nicht erforderlich. Erfolgt die erste Eichung danach, müssen sowohl die in den Anwendungsbereich der MID fallenden Funktionen, also auch die innerstaatlich zugelassenen Funktionen eichtechnisch geprüft werden. Dies gilt auch für alle folgenden Nacheichungen.

Fazit: Ein nach dem deutschen Mess- und Eichrecht geeichter Zähler (ME) ist ein konformitätsbewerteter MID-Zähler der auch noch zusätzlich geeicht ist. Im Gegensatz zum MID-Zähler kann ein geeichter ME-Zähler auch für Verrechnungszwecke eingesetzt werden  – zum Beispiel im Fall von kostenpflichtigem Laden an einer (halb-)öffentlichen Ladestation.

Wie lange ist die Eichgültigkeitsdauer?

Die Eichgültigkeit orientiert sich sowohl bei MID-Zählern als auch bei eichrechtskonformen ME-Zählern an nationalen Vorgaben und beträgt in Deutschland für Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler 8 Jahre.

Wie kann die Eichgültigkeit verlängert werden?

Die Eichgültigkeit kann nach Ablauf von 8 Jahren von einer staatlich anerkannten Prüfstelle (nicht vom Hersteller!), um weitere 8 Jahre verlängert werden.

Wallbox mit MID-Zähler oder geeichtem ME-Zähler

Hier finden Sie unsere aktuelle Auswahl an Ladestationen mit MID-Zählern oder geeichten Zählern:

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