THG-Prämie für private Wallbox möglich?

Wird eine private Wallbox öffentlich zugänglich gemacht, kann eine THG-Prämie beansprucht werden. Allerdings genügt es nicht, die Wallbox nur wenige Minuten am Tag für Dritte zur Verfügung zu stellen. Welche Anforderungen für die Beanspruchung der THG-Prämie genau umgesetzt werden müssen, lesen Sie hier.

Voraussetzungen für THG-Prämie für private Wallboxen

Gemäß einer Mitteilung der Bundesnetzagentur müssen sämtliche Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt sein, damit die Wallbox in das Ladesäulenregister aufgenommen werden kann. Dies ist auch Voraussetzung für den Erhalt der THG-Quote. Solange die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass “Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind“.

Wo bekommt man THG-Prämien für Wallboxen?

Wer die Voraussetzungen gemäß LSV erfüllt, kann sich an unterschiedliche THG-Anbieter wenden, um die THG-Prämie für Ladepunkte einzufordern. Hier finden Sie eine Übersicht empfehlenswerter THG-Anbieter.

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