THG-Quote für Wallboxen legal?

Eine immer wieder heiß diskutierte Frage: Ist die THG-Prämie für Wallboxen überhaupt erlaubt? Oder ist die THG-Prämie für Wallboxen illegal bzw. nicht erlaubt? Wie der aktuelle Stand zu diesem Thema ist und unter welchen Voraussetzungen THG-Prämien für Ladepunkte ausbezahlt werden, lesen Sie hier.

THG-Prämie für private Wallbox-Besitzer – Die Rechtslage

In einer entsprechenden Mitteilung der Bundesnetzagentur wird klargestellt, dass die öffentliche Zugänglichkeit einer Wallbox für wenige Minuten am Tag nicht genügt, um in das Ladesäulenregister aufgenommen zu werden. Eine solche Aufnahme ist allerdings Voraussetzung für den Erhalt der THG-Prämie für Ladeeinrichtungen.

Gemäß Bundesnetzagentur ist das “übergeordnete Ziel, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einer möglichst großen Anzahl an Verbrauchern nutzbar zu machen” und zur “Erfüllung dieser Funktion ist eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit eines Ladepunktes erforderlich”.

Die Bundesnetzagentur vertritt die Ansicht, dass “Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind”. Erst wenn alle Punkte der LSV vollständig erfüllt sind, kann mit der Aufnahme der Wallbox in das Ladesäulenregister gerechnet werden.

THG-Prämien für Ladepunkte einfordern

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Serviceanbietern, die Sie bei der Beantragung der THG-Prämien für Ladeeinrichtung (kostenlos) unterstützen. Die Anbieter übernehmen sämtliche Aufgaben, inkl. die Beantragung zur Aufnahme des Ladepunkts in das Ladesäulenregister. Am Ende des Prozess wird die THG-Prämie an den Antragssteller ausbezahlt. Hier finden Sie eine Übersicht empfehlenswerter THG-Serviceanbieter.

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