Die Unterschiede zwischen nicht-geeichten, MID-geeichten und eichrechtskonformen Wallboxen
Es gibt gute Gründe, warum man beim Laden von E-Autos oder Plug-in-Hybridnichen die Menge des geladenen Stroms messen bzw. auslesen möchte. Einerseits kann damit der Stromverbrauch optimiert werden, andererseits existieren rechtliche Vorgaben, die das Erfassen und Speichern von Ladevorgängen je nach Situation zwingend erforderlich machen können (z. B. wenn man Ladestrom mit dem Arbeitgeber abrechnen oder kostenpflichtige Lademöglichkeiten anbieten möchte). Eine Wallbox mit Energiezähler kann also sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.
Aber: Zähler ist nicht gleich Zähler. Zwischen den einzelnen Zählertypen gibt es große Unterschiede und je nach Situation kann es sein, dass eine Wallbox ohne geeichtem Zähler ausreicht, oder eine Wallbox mit MID-Zähler oder sogar eine eichrechtskonforme Wallbox (ME-Zähler) notwendig ist. Welche Zählertypen es gibt und welchen Zähler Sie in Ihrem Fall benötigen, lesen Sie hier.
Die zwei Varianten: Separater vs. integrierter Zähler
Beim Laden von E-Autos kann die geladene Strommenge mittels Zähler gemessen und ausgewertet werden. So wissen Sie immer exakt, bei welchem Ladevorgang wieviel Strom verbraucht wurde und wie hoch der Gesamtverbrauch ist. Dazu stehen prinzipiell zwei Umsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung: Entweder wird der Wallbox ein separater Zähler vorgeschaltet, oder Sie greifen auf eine Wallbox mit integriertem Stromzähler zurück.
Bei Variante 1 (externer Zähler) wird je nach Situation ein gewöhnlicher Zähler, ein MID-Zähler oder ein geeichtert Stromzähler zwischen Ladestation und Stromanschluss geschaltet. Der Vorteil bei der Variante mit externem Zähler ist, dass der Zähler bei einem Upgrade oder Defekt rasch und unkompliziert getauscht werden kann. Außerdem beträgt die Eichgültigkeitsdauer bei MID-Zählern 8 Jahre, danach muss der Zähler ausgetauscht oder nachgeeicht werden, was bei einer Wallbox mit eingebautem Zähler unter Umständen schwierig werden kann. Ein weiterer Vorteil ist die große Auswahl an unterschiedlichen Zählermodellen.
Bei Variante 2 (integrierter Zähler) stehen ebenso mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Abhängig von den konkreten Anforderungen kommt eine Wallbox mit “normalem” Zähler, mit MID-Zähler oder mit eichrechtskonformen Zähler zum Einsatz. Der Vorteil von integrierten Zählern ist die einfachere Montage und die Möglichkeit, einzelne Ladevorgänge detailiert und voll integriert auswerten zu können. Die geladenen Strommengen können z. B. nach Benutzern ausgewertet werden, was vor allem bei Lademöglichkeiten für Mieter, Gäste, Kunden, Mitarbeiter und in Mehrparteienhäuser relevant ist. Nur wenn der verbrauchte Strom auch pro Person erfasst wird, kann dieser entsprechend abgerechnet oder verrechnet werden. Wallboxen mit eingebautem Stromzähler sind vor allem dann relevant, wenn für den geladenen Strom bezahlt werden soll.
Wallbox mit separatem, vorgeschaltetem Stromzähler
Bei dieser Option wird der Stromzähler zwischen Wallbox und Stromanschluss geschaltet. Der Vorteil eines getrennten Zählers gegenüber einer integrierten Lösung ist die größere Freiheit bei der Wahl des Stromzählers und die Möglichkeit, den Zähler jederzeit problemlos tauschen zu können (z. B. bei einem Fehler/Defekt oder wenn der vorhandene Zähler zu einem späteren Zeitpunkt evtl. durch einen anderen, moderneren Zählertyp ersetzt werden soll). Bei der Wahl des Zählers stehen unterschiedliche Stromzähler-Technologien zur Verfügung. Zu den häufigsten Zählerarten gehören der Ferraris-Zähler (der klassische analoge Stromzähler), der Doppeltarifstromzähler (mit getrennten Zählwerken für Tag- und Nachtstrom) und die neueren digitalen Stromzähler (auch Smart Meter genannt, die den Stromverbrauch nicht mechanisch sondern elektronisch messen).
Was Sie bei der Wahl des Stromzählers beachten sollten
Bei der Wahl eines externen Zählers sind unter anderem die Stromstärke (Ampere für Nennstrom und Grenzstrom) und die Anzahl der Phasen (Wechselstromzähler für 1-phasigen Betrieb oder Drehstromzähler für 3-phasigen Betrieb) zu beachten, und, falls notwendig, ob der Zähler MID-geeicht oder eichrechtskonform sein soll. Weitere Eigenschaften, die Sie bei der Wahl des richtigen externen Zählers beachten sollten bzw. mit denen der Zähler ausgestattet sein kann: Tageszählfunktion, momentane Lastanzeige, bidirektionale Messfunktion, Kommunikationsschnittstellen (z. B. Modbus RTU, Modbus TCP, MBUS, LAN, WiFi/WLAN, JSON, Infrarot, Bluetooth), Passwortschutz, Eichjahr, Anschlussquerschnitte, Power Factor, Total Harmonic Distorsion, Lesbarkeit des Displays, Hintergundbeleuchtung, Montagemöglichkeit auf Hutschiene etc. Je nach Situation sind unterschiedliche Funktionen relevant. Hier lesen Sie, wann Sie welchen Zähler benötigen.
Vorteile von Wallboxen mit separatem Zähler:
+ Hohe Flexibilität bei der Wahl des passenden Zählers
+ Austauschbarkeit (z. B. nach Ablauf der Eichdauer von 8 Jahren oder bei einem Defekt)
Nachteile von Wallboxen mit separatem Zähler:
– Keine integrierten Auswertungen pro Ladevorgang und Benutzer (z. B. pro RFID-Karte)
– Höherer Platzbedarf und zusätzliche, separate Komponenten (Optik)
Wallbox mit ungeeichtem Zähler
Wer auf der Suche nach einer Wallbox mit integriertem Zähler ist, und den verbrauchten Strom nicht an Dritte verkauft, ist in den meisten Fällen mit einer Wallbox mit einem einfachen, nicht-geeichten Zähler gut beraten. Ladestationen dieser Art sind üblicherweise mit einem elektronischen Sensor ausgerüstet, der die geladene Strommenge pro Ladezyklus und den Gesamtverbrauch misst. Die meisten Anbieter stellen dabei detaillierte Report-Möglichkeiten über Handy-Apps oder im Web zur Verfügung. So können Sie jederzeit und von jedem Ort aus nachschauen, wann von wem wieviel Strom geladen wurde. Bei diesem Wallbox-Typ geht es aber weniger um Messgenauigkeit, sondern um grobe Richtwerte, die beim Optimieren des Verbrauchs bzw. der Stromkosten helfen sollen. Ungenauigkeiten und Abweichungen zu geeichten Zählern sind in der Regel zu erwarten. Dafür sind die meisten Wallboxen dieser Art günstiger, als Modelle mit geeichten Zählern.
Vorteile einer Wallbox mit nicht-geeichtem Zähler:
+ Macht den Stromverbrauch der Wallbox sichtbar (Kostenkontrolle)
+ Hilft beim Optimieren der Stromkosten
+ Preiswerte Lösung
Nachteile einer Wallbox mit nicht-geeichtem Zähler:
– Größere Messungenauigkeiten und Abweichungen zu erwarten
– Nicht für die Abrechnung/Verkauf von geladenem Strom geeignet
Auswahl an Wallboxen mit nicht-geeichtem Zähler
Die folgenden Ladestationen sind mit einem nicht-geeichten Zähler ausgestattet und ermöglichen eine Erfassung der geladenen Strommenge zur Verbrauchsoptimierung.
Mit Ladesteckdose
Alle Wallboxen mit ungeeichtem Stromzähler zeigen
Wallbox mit MID-Zähler
Bevor wir näher auf diesen Wallbox-Typ eingehen: Was ist ein MID-geeichter Zähler eigentlich? Ein MID-geeichter Zähler erfüllt die Anforderungen der Europäischen Messgeräterichtlinie (engl. Measuring Instruments Directive, 2014/32/EU). Darin sind u. a. die konkreten Leistungsanforderungen geregelt, etwa der maximal zulässige Messfehler, aber auch alle Details zum Konformitätsbewertungsverfahren, das ein Gerät absolvieren muss, bevor es in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden darf. Die Messgeräterichtlinie hat das Ziel, einen möglichst einheitlichen Qualitätsstandard bei eichpflichtigen Messgeräten sicherzustellen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen, nicht-geeichten Zählern, kann man sich von MID-Zählern also eine höhere Messgenauigkeit erwarten. Eine ausreichende Messqualität wird z. B. vorausgesetzt, wenn privat getragene Stromkosten vom Arbeitgeber abgegolten oder Ladevorgänge in Mehrparteienhäusern abgerechnet werden sollen. Achtung: hier sind einige Besonderheiten zu beachten und in bestimmen Fällen kann sogar eine eichrechtskonforme Ladelösung vorgeschrieben sein. Als Grundregel gilt jedenfalls immer: sollen Ladevorgänge an externe Personen verrechnet werden (handelt es sich also um kostenpflichtiges Laden), ist in der Regel eine eichrechtskonforme Ladestation notwendig. Beim Laden im Rahmen eines Dienstverhältnisses genügt aber in der Regel eine Wallbox mit MID-konformem Zähler, oder man wählt die Option, das Laden des Firmen E-Autos zuhause mit dem Arbeitgeber über eine Pauschale abzurechnen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die dabei entstandenen Kosten also auch pauschal und steuerfrei erstatten (Auslagenersatz). Bei der vereinfachten Abrechnung über eine steuerfreie Pauschale ist überhaupt kein Zähler nötig.
Kennzeichnung und Gültigkeitsdauer
Übrigens: MID-konforme Zähler haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die in den nationalen Eichordnungen festgelegt ist und sich von Land zu Land unterscheiden kann. In Deutschland beträgt die Eichgültigkeitsdauer 8 Jahre, das bedeutet, dass das Messgerät spätestens gnach einer Frist von acht Jahren nachgeeicht bzw. ersetzt werden muss. Das Jahr der sogenannten “Metrologie-Kennzeichnung” kann direkt am Zähler abgelesen werden: es handelt sich dabei um eine zweistellige Jahreszahl mit der vorangestellten, in einem Rechteck eingerahmten Zeichenfolge “M” (z. B. M 21 – bedeutet, dass die Kennzeichnung im Jahr 2021 angebracht wurde und der Zähler somit bis zum Jahr 2029 seine Gültigkeit behält; es sei denn, das Gerät wurde deutlich später in Verkehr gebracht, dann beginnt die Eichfrist mit dem Inverkehrbringen des Messgeräts, wenn der Verwender dazu einen Nachweis erbringen kann). Im Anschluss an das Rechteck folgt die Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle, die an der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens in der Fertigungsphase beteiligt war. Vor dem Rechteck befindet sich die bekannte CE-Kennzeichnung.
Unterschied zwischen MID und altem Eichrecht
Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem “alten” Eichrecht und MID? Während vor der nationalen Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie am 20. April 2016 jedes einzelne Messgerät behördlich geprüft bzw. geeicht werden musste, genügt nun lediglich eine Konformitätserklärung des Herstellers. Die Eichbehörden sind im Gegensatz dazu für die Marktüberwachung und Verwendungsüberwachung zuständig. Der Wegfall einer gesonderten Eichprüfung und Eichgebühr spart Kosten und ermöglicht unter anderem schnellere Lieferzeiten und bessere Verfügbarkeiten.
Vorteile einer Wallbox mit MID-konformem Zähler:
+ Höhere Messgenauigkeit
+ Für mehr Anwendungsfälle geeignet, als normale Wallboxen (z. B. Laden von Dienstfahrzeugen)
Nachteile einer Wallbox mit MID-konformem Zähler:
– Geringfügig teurer, als Wallboxen ohne (geeichtem) Zähler
– Nicht für die Abrechnung/Verkauf von geladenem Strom geeignet
Auswahl an Wallboxen mit MID-Zähler
Die folgenden Ladestationen sind mit einem MID-Zähler ausgestattet und ermöglichen eine exakte Erfassung des geladenen Stroms. So können z. B. heimische Ladevorgänge mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden.
Mit Ladekabel Typ 2
Alle Wallboxen mit MID-Zähler zeigen
Eichrechtskonforme Wallbox
Eine eichrechtskonforme Ladelösung kann gesetzlich vorgeschrieben sein. Aber in welchen Fällen ist eine Erfassung der geladenen Strommenge über eine eichrechtskonforme Ladestation tatsächlich verpflichtend? Zu den klassischen Situationen in denen kostenpflichtige Ladevorgänge über eine eichrechtskonforme Wallbox aufgezeichnet und gespeichert werden müssen zählt etwa das Laden auf öffentlichen Parkplätzen, an Ladesäulen, auf Gemeinschaftsparkplätzen bei Eigentümergemeinschaften (z. B. WEG), beim Laden von Kunden, Besuchern oder externen Personen am Unternehmensstandort, oder wenn Gäste ihr Fahrzeug bei einem Hotelbetrieb, Restaurant oder vor einem Geschäftslokal kostenpflichtig laden. In vielen Fällen sind zusätzlich auch die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) und der Ladesäulenverordnung (LSV) zu beachten.
Was “eichrechtskonform” bedeutet
Ein eichrechtskonformer Zähler (ME-Zähler) alleine ermöglicht noch kein eichrechtskonformes Laden, denn beim eichrechtskonformen Laden geht es nicht nur um den Zähler selbst, sondern um das Ladesystem als Ganzes (also vom Laden bis zur Abrechnung). Bei eichrechtskonformen Ladeeinrichtungen sind in einer plombierten Messkapsel sogar meistens MID-konforme Zähler verbaut, aber das alleine genügt nicht, wenn Ladevorgänge dem Eichrecht entsprechen müssen. Um die Kennzeichnung “eichrechtskonform” tragen zu dürfen, muss die Ladelösung folgende Kriterien erfüllen:
- Die vorgeschriebenen Fehlergrenzen müssen eingehalten werden (wird z. B. durch einen MID-Zähler sichergestellt).
- Die Abrechnung muss nach der Einheit kWh erfolgen (Anforderung gemäß PAngV).
- Die Aufzeichnungen zu jedem Ladevorgang müssen dauerhaft gespeichert werden (muss vom Hersteller oder Betreiber bewerkstelligt werden).
- Die Abrechnungen zu jedem Ladevorgang müssen vom Nutzer jederzeit auf Echtheit überprüft werden können (wird durch eine Transparenzsoftware sichergestellt).
Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, und der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren absolviert hat, kann die Ladelösung als eichrechtskonform bezeichnet werden.
Vorteile einer eichrechtskonformen Wallbox:
+ Hohe Messgenauigkeit
+ Geladene Strommenge darf an externe Nutzer verkauft werden (kostenpflichtiges Laden)
+ Garantierte Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Ladevorgänge
Nachteile einer eichrechtskonformen Wallbox:
– Höhere Investitionskosten (Ladestation, Installation und Einrichtung)
– Evtl. höhere laufende Kosten durch Abo-Modelle oder Wartungsverträge
Auswahl eichrechtskonformer Wallboxen
Die folgenden Wallboxen sind mit einem ME-zertifiziertem Zähler ausgestattet und erfüllen die strengen Anforderungen des (deutschen) Mess- und Eichrechts (ME). Damit können Ladevorgänge kostenpflichtig an extern ladende Personen verrechnet werden.
Alle eichrechtskonforme Wallboxen zeigen
Noch offene Fragen? Fragen Sie!
Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Eigenschaften und Einsatzgebieten der unterschiedlichen Stromzähler oder zu passenden Ladelösungen haben, hinterlassen Sie einen Kommentar. Sie erhalten von uns innerhalb kurzer Zeit eine individuelle und persönliche Rückmeldung.
Liebes e-mobileo-Team,
Ich plane für das Laden meines E-Autos einen separaten Ladestromtarif zusätzlich zum Hausstrom zu nutzen. Brauche ich hierfür zwingend einen separaten Zähler oder reicht ein integrierter Zähler?
Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldung.
Vielen Dank für Ihre Frage. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an Ihren Netzdienstleister und/oder Stromlieferanten wenden, da es darum geht, an welcher Stelle der Stromverbrauch abgegriffen wird und wie die technische Umsetzung bei Ihnen vor Ort genau aussieht. Auf jeden Fall sollte bei der Planung und Installation einer Wallbox ein Elektriker bzw. ein qualifizierter Fachbetrieb zu Rate gezogen werden. Ein interner Zähler zeichnet normalerweise nur den fürs Laden verbrauchten Strom auf, unabhängig vom Tarif. Es gibt aber Wallboxen, die so programmiert werden können, dass Ladevorgänge zu Zeiten stattfinden, an denen der Stromtarif gerade am günstigsten ist. Die Informationen zum aktuellen Strompreis werden z. B. aus Awattar oder Tibber gezogen. Die Power Brain Wallbox von cFos ist eine der wenigen smarten Wallboxen, die über eine solche Funktion verfügen.
Gibt es Wallboxen mit benutzerbezogenen Zählern? Beispiel Laden von 2 Firmenfahrzeugen an einer privaten Wallbox, deren Verbrauch separat gezählt werden muss, bspw. abhängig von einer RFID-Anmeldung etc.
Ja, in diesem Fall würde eine Wallbox mit RFID und integriertem Zähler in Frage kommen. Dabei wird jeder einzelne Ladevorgang einer RFID-Karte zugeordnet (diese kann dann z. B. immer für ein bestimmtes Fahrzeug verwendet werden – für die Unterscheidung zwischen Firmen- und Privatauto). Mit einer Wallbox mit RFID und Zähler können aber auch private und berufliche Ladevorgänge auseinander gehalten werden, wenn diese an ein und denselben Auto stattfinden, indem man privat mit der RFID-Karte 1 und beruflich mit der RFID-Karte 2 lädt. Die meisten Wallboxen bieten dann die Möglichkeit, die Ladevorgänge nach RFID-Karte auszuwerten, zum Teil können die Statistiken auch exportiert (z. B. als Excel-Datei, CSV, XML etc.) und/oder automatisiert per E-Mail versendet werden. Mit folgenden RFID-Wallboxen können Sie Ladevorgänge getrennt aufzeichnen und auswerten: Wallboxen mit RFID und Stromzähler
Anspruch an den Zählertyp zur steuerlichen Anerkennung vom Finanzamt:
Wird bei einem Geschäftswagen, der am Wohnort mit einer Wallbox über Nacht geladen wird, die Stromabrechnung vom Finanzamt anerkannt, wenn
-ein externer geeichter MID-Zähler verbaut ist,
-braucht man zur fiskalen Anerkennung einen eigenen, vom Stromanbieter installierten Zähler mit separatem Vertrag neben dem Privatstromvertrag,
-ist eine eichrechtskonforme Wallbox notwendig.
Vielen Dank im Voraus!
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